30.07.2012 10:00 Uhr in Medien & Presse von Ciper & Coll.
LG Aurich gibt Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht - bundesweit zum wiederholten Male Recht
Fehlerhafte Plattenosteosynthese am Unterarm, LG Aurich, Az.: 5 O 1038/06Kurzfassung: Der Kläger stürzte im Jahre 2004 mit seinem Fahrrad und wurde in die Notfallambulanz der Beklagten eingeliefert. Dort diagnostizierten die Mediziner Frakturen der Clavicula und des Ulnaschaftes. Am Folgetage wurde eine Plattenosteosynthese vorgenommen, die behandlungsfehlerhaft erfolgte. Auch eine Indikation war nicht gegeben.
[Ciper & Coll. - 30.07.2012] Landgericht Aurich
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Plattenosteosynthese am Unterarm, LG Aurich, Az.: 5 O 1038/06
Chronologie:
Der Kläger stürzte im Jahre 2004 mit seinem Fahrrad und wurde in die Notfallambulanz der Beklagten eingeliefert. Dort diagnostizierten die Mediziner Frakturen der Clavicula und des Ulnaschaftes. Am Folgetage wurde eine Plattenosteosynthese vorgenommen, die behandlungsfehlerhaft erfolgte. Auch eine Indikation war nicht gegeben.
Verfahren:
Das Landgericht Aurich hatte bereits im Jahre 2009 in einem Teil- und Grundurteil festgestellt, daß die Beklagten die Ansprüche teilweise auszugleichen hätten. Nunmehr ging es noch um die Höhe der Ansprüche, die das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich bezifferte. In einem weiteren Teilurteil soll später zudem über die Höhe weiterer Ansprüche entschieden werden.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Fall zeigt einmal mehr, wie langwierig sich Arzthaftungsprozesse in die Länge ziehen können. Auch acht Jahre nach dem Behandlungsfehler ist der Geschädigte nicht vollständig kompensiert. Hier wäre Rechtsprechung und Politik gefordert, auf eine zügigere Handhabung derartiger Fälle hinzuwirken, so der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll., Tobias Kiwitt.
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Plattenosteosynthese am Unterarm, LG Aurich, Az.: 5 O 1038/06
Chronologie:
Der Kläger stürzte im Jahre 2004 mit seinem Fahrrad und wurde in die Notfallambulanz der Beklagten eingeliefert. Dort diagnostizierten die Mediziner Frakturen der Clavicula und des Ulnaschaftes. Am Folgetage wurde eine Plattenosteosynthese vorgenommen, die behandlungsfehlerhaft erfolgte. Auch eine Indikation war nicht gegeben.
Verfahren:
Das Landgericht Aurich hatte bereits im Jahre 2009 in einem Teil- und Grundurteil festgestellt, daß die Beklagten die Ansprüche teilweise auszugleichen hätten. Nunmehr ging es noch um die Höhe der Ansprüche, die das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich bezifferte. In einem weiteren Teilurteil soll später zudem über die Höhe weiterer Ansprüche entschieden werden.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Fall zeigt einmal mehr, wie langwierig sich Arzthaftungsprozesse in die Länge ziehen können. Auch acht Jahre nach dem Behandlungsfehler ist der Geschädigte nicht vollständig kompensiert. Hier wäre Rechtsprechung und Politik gefordert, auf eine zügigere Handhabung derartiger Fälle hinzuwirken, so der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll., Tobias Kiwitt.
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Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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