Wenn Hecken und Bäume des Nachbarn stören - Schiedsexperten geben wieder Tipps bei Konflikten 'am Gartenzaun'

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 31.07.2012
Pressemitteilung vom: 31.07.2012 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: Was kann ich tun, wenn Bäume des Nachbarn auf mein Grundstück ragen? Wem gehört das Obst an überhängenden Ästen? Darf ich störende Sträucher einfach beschneiden? Und wie greift hier das Abschneide- und Selbsthilferecht? Dürfen Bäume oder ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 31.07.2012] Wenn Hecken und Bäume des Nachbarn stören - Schiedsexperten geben wieder Tipps bei Konflikten "am Gartenzaun"


Was kann ich tun, wenn Bäume des Nachbarn auf mein Grundstück ragen? Wem gehört das Obst an überhängenden Ästen? Darf ich störende Sträucher einfach beschneiden? Und wie greift hier das Abschneide- und Selbsthilferecht? Dürfen Bäume oder Hecken denn überhaupt direkt an der Gartengrenze gepflanzt werden? Ratschläge und Tipps zur außergerichtlichen Streitschlichtung gibt es regelmäßig beim RechtSpecial "Schlichten statt Richten!" von NRWdirekt und dem Justizministerium. Im Sommer sorgt die Gartenbepflanzung häufig für Ärger zwischen Nachbarn - z. B. wenn hoch gewachsene Tannen vom Nebengrundstück zuviel Schatten werfen, Wurzelwerk den Abwasserkanal verstopft oder Büsche und Hecken störend über den Gartenzaun ragen.

Am Donnerstag, den 2. August, geht es beim RechtSpecial "Schlichten statt Richten!" wieder um Konflikte "am Gartenzaun". In der Zeit von 12 bis 14 Uhr beantworten die Experten alle Bürgerfragen – telefonisch unter 0180 3 100 212. Die Nummer gegen Ärger mit dem Nachbarn (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zur Verfügung.


Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de

Über Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage

Firmenkontakt:
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de

Die Pressemeldung "Wenn Hecken und Bäume des Nachbarn stören - Schiedsexperten geben wieder Tipps bei Konflikten 'am Gartenzaun'" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Wenn Hecken und Bäume des Nachbarn stören - Schiedsexperten geben wieder Tipps bei Konflikten 'am Gartenzaun'" ist Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.