06.08.2012 08:00 Uhr in Medien & Presse von Ciper & Coll.
Düsseldorf: Millionenenschädigung für Geburtsschaden von Ciper & Coll. verlangt
Hohe Schadensumme von Ciper & Coll. für Geburtsschäden gegen eine Hebamme aus Düsseldorf beansprucht.Kurzfassung: Ciper & Coll. die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht -
Behandlungsfehler, bundesweit, klagen vor dem Landgericht Düsseldorf
(Az. 3 O 389/08) gegen eine Hebamme nach einem Geburtsschadenfall.
Die Ansprüche des Geschädigten liegen im Millionen-Euro-Bereich.
Behandlungsfehler, bundesweit, klagen vor dem Landgericht Düsseldorf
(Az. 3 O 389/08) gegen eine Hebamme nach einem Geburtsschadenfall.
Die Ansprüche des Geschädigten liegen im Millionen-Euro-Bereich.
[Ciper & Coll. - 06.08.2012] Die Eltern des geschädigten Kindes entschieden sich im Jahre 2003 für
eine Hausgeburt. Anlässlich des Geburtsvorgangs traten schwerwiegende
Komplikationen ein. Der notärztliche Rettungsdienst konnte nicht mehr
rechtzeitig eingreifen und die erforderlichen Hilfsmaßnahmen
ergreifen. Das Kind ist seither schwer gesundheitlich geschädigt: Es
leidet an einer Tetraspastik, Epilepsie, geistig-körperlicher
Entwicklungsverzögerung, ist nahezu blind und taub, muß über eine
Dünndarmsonde ernährt und rund um die Uhr betreut werden. Ein vom
Gericht bestellter fachmedizinischer Gutachter hat die
Fehlerhaftigkeit der Behandlung bereits konstatiert, die Versicherung
der Hebamme eine Regulierungsbereitschaft avisiert. Die Kläger
erwarten eine Regulierung im Millionen-Euro-Bereich.
eine Hausgeburt. Anlässlich des Geburtsvorgangs traten schwerwiegende
Komplikationen ein. Der notärztliche Rettungsdienst konnte nicht mehr
rechtzeitig eingreifen und die erforderlichen Hilfsmaßnahmen
ergreifen. Das Kind ist seither schwer gesundheitlich geschädigt: Es
leidet an einer Tetraspastik, Epilepsie, geistig-körperlicher
Entwicklungsverzögerung, ist nahezu blind und taub, muß über eine
Dünndarmsonde ernährt und rund um die Uhr betreut werden. Ein vom
Gericht bestellter fachmedizinischer Gutachter hat die
Fehlerhaftigkeit der Behandlung bereits konstatiert, die Versicherung
der Hebamme eine Regulierungsbereitschaft avisiert. Die Kläger
erwarten eine Regulierung im Millionen-Euro-Bereich.
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Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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