'Grauer Lappen' gilt nur noch bis 2033
- Pressemitteilung der Firma Automobilclub Kraftfahrer-Schutz, 31.07.2012
Pressemitteilung vom: 31.07.2012 von der Firma Automobilclub Kraftfahrer-Schutz aus München
Kurzfassung: KS: Alter Führerschein darf dann nicht mehr verwendet werden Am 19. Januar 2033 - also in gut 20 Jahren - verlieren die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine ihre Gültigkeit. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) regelt ...
[Automobilclub Kraftfahrer-Schutz - 31.07.2012] "Grauer Lappen" gilt nur noch bis 2033
KS: Alter Führerschein darf dann nicht mehr verwendet werden
Am 19. Januar 2033 - also in gut 20 Jahren - verlieren die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine ihre Gültigkeit. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) regelt das die geänderte Fahrerlaubnisverordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft tritt. Neue Führerscheine oder auch neuerteilte zum Beispiel nach Verlust oder Entzug gelten künftig nur noch 15 Jahre. Das betrifft auch diejenigen, die ihren alten Führerschein zum Beispiel wegen Abnutzung, Unleserlichkeit oder Problemen im Ausland mit dem veralteten Foto freiwillig umtauschen oder weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben wollen.
Nach Informationen des KS haben Inhaber eines grauen oder rosa Führerscheins allerdings die Möglichkeit, bis spätestens 18. Januar 2013 bei der Führerscheinstelle des Wohnortes einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Sie erhalten dann das neue Scheckkartendokument mit einer Gültigkeit bis zum 19. Januar 2033, so wie ihr alter Führerschein. Wer den Antrag erst später einreicht, bekommt den Kartenführerschein mit nur 15 Jahren Gültigkeit. Grundsätzlich rät der Club, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.
Übrigens erwartet der KS, dass ältere Auto- und Motorradfahrer in ein paar Jahren eine neue Fahrerlaubnis oder auch eine Verlängerung nicht ohne ärztliche Untersuchung bekommen werden - so wie das für Lkw- und Busfahrer ab 50 Jahren heute bereits der Fall ist.
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81827 München
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KS: Alter Führerschein darf dann nicht mehr verwendet werden
Am 19. Januar 2033 - also in gut 20 Jahren - verlieren die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine ihre Gültigkeit. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) regelt das die geänderte Fahrerlaubnisverordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft tritt. Neue Führerscheine oder auch neuerteilte zum Beispiel nach Verlust oder Entzug gelten künftig nur noch 15 Jahre. Das betrifft auch diejenigen, die ihren alten Führerschein zum Beispiel wegen Abnutzung, Unleserlichkeit oder Problemen im Ausland mit dem veralteten Foto freiwillig umtauschen oder weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben wollen.
Nach Informationen des KS haben Inhaber eines grauen oder rosa Führerscheins allerdings die Möglichkeit, bis spätestens 18. Januar 2013 bei der Führerscheinstelle des Wohnortes einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Sie erhalten dann das neue Scheckkartendokument mit einer Gültigkeit bis zum 19. Januar 2033, so wie ihr alter Führerschein. Wer den Antrag erst später einreicht, bekommt den Kartenführerschein mit nur 15 Jahren Gültigkeit. Grundsätzlich rät der Club, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.
Übrigens erwartet der KS, dass ältere Auto- und Motorradfahrer in ein paar Jahren eine neue Fahrerlaubnis oder auch eine Verlängerung nicht ohne ärztliche Untersuchung bekommen werden - so wie das für Lkw- und Busfahrer ab 50 Jahren heute bereits der Fall ist.
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Der Automobilclub ist zum einen ein Rechtsschutz-Versicherer und ein Schutzbrief-Versicherer, der bei Notfällen im In- und Ausland hilft.
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