10 Jahre Staatsziel: Glanzloses Jubiläum
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Tierschutzbund, 01.08.2012
Pressemitteilung vom: 01.08.2012 von der Firma Deutscher Tierschutzbund aus Bonn
Kurzfassung: Heute vor zehn Jahren ist der Artikel 20a des Grundgesetzes mit der Ergänzung "und die Tiere" in Kraft getreten. Was als Meilenstein für den Tierschutz begann, hat in der Praxis wenig bewirkt. Ganz gleich ob in Landwirtschaft, Forschung oder im ...
[Deutscher Tierschutzbund - 01.08.2012] 10 Jahre Staatsziel: Glanzloses Jubiläum
Heute vor zehn Jahren ist der Artikel 20a des Grundgesetzes mit der Ergänzung "und die Tiere" in Kraft getreten. Was als Meilenstein für den Tierschutz begann, hat in der Praxis wenig bewirkt. Ganz gleich ob in Landwirtschaft, Forschung oder im Privathaushalt: Altbekannte Missstände bestehen fort. Auch die aktuellen Entwicklungen sind ernüchternd: Die wenigen, aktuellen Änderungen am Tierschutzgesetz, die die Bundesregierung vorgelegt hat, werden einem Staatsziel Tierschutz in keiner Weise gerecht. Der einzig richtige Weg ist eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes - damit das Staatsziel Tierschutz nicht folgenlos bleibt.
"Was heute am 1. August vor zehn Jahren in Kraft trat, wird bis heute vom Gesetzgeber ignoriert: Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Daran ändern auch die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung nichts. Der Deutsche Bundestag beginnt Ende September die parlamentarische Debatte über die von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz. Dann muss noch einmal massiv nachgearbeitet werden", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Hintergrund
Vorschläge der Bundesregierung zu Änderungen im Tierschutzgesetz: Im Tierversuchsbereich will die Regierung bisher noch nicht einmal die Spielräume ausnutzen, die die EU-Tierversuchsrichtlinie lässt. Es bedarf unbedingt einer Zielbestimmung, die auf Alternativmethoden setzt. Versuche an Menschenaffen müssen generell verboten werden. Auch wenn ein Verbot der unbetäubten Ferkelkastration zu begrüßen ist, so ist inakzeptabel, dass das erst ab 2017 Vorschrift werden soll. Zum geplanten Verbot von Wildtieren im Zirkus gibt es nur eine Ermächtigung mit hohen Hürden, die ebenso unzureichend ist wie die beabsichtigten Regelungen zur Qualzucht.
Die Rechte von Tieren müssen außerdem einklagbar sein. Das geht nur mit der Tierschutz-Verbandsklage. Diese fehlt völlig, ebenso wie Regelungen im Hinblick auf die finanzielle Absicherung der praktischen Tierschutzarbeit vor Ort durch die Tierheime. Das wenige Gute in den Vorschlägen der Bundesregierung, wie das Verbot des Brandzeichens bei Pferden, ist in akuter Gefahr von Pferdezuchtlobbyisten mit Bundestagsmandat unterlaufen zu werden.
Zum Eckpunktepapier für eine echte Novellierung geht es über den Link unten.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Telefon: +49-(0)228-60496-24
Telefax: +49-(0)228-60496-41
Mail: presse@tierschutzbund.de
Heute vor zehn Jahren ist der Artikel 20a des Grundgesetzes mit der Ergänzung "und die Tiere" in Kraft getreten. Was als Meilenstein für den Tierschutz begann, hat in der Praxis wenig bewirkt. Ganz gleich ob in Landwirtschaft, Forschung oder im Privathaushalt: Altbekannte Missstände bestehen fort. Auch die aktuellen Entwicklungen sind ernüchternd: Die wenigen, aktuellen Änderungen am Tierschutzgesetz, die die Bundesregierung vorgelegt hat, werden einem Staatsziel Tierschutz in keiner Weise gerecht. Der einzig richtige Weg ist eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes - damit das Staatsziel Tierschutz nicht folgenlos bleibt.
"Was heute am 1. August vor zehn Jahren in Kraft trat, wird bis heute vom Gesetzgeber ignoriert: Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Daran ändern auch die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung nichts. Der Deutsche Bundestag beginnt Ende September die parlamentarische Debatte über die von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz. Dann muss noch einmal massiv nachgearbeitet werden", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Hintergrund
Vorschläge der Bundesregierung zu Änderungen im Tierschutzgesetz: Im Tierversuchsbereich will die Regierung bisher noch nicht einmal die Spielräume ausnutzen, die die EU-Tierversuchsrichtlinie lässt. Es bedarf unbedingt einer Zielbestimmung, die auf Alternativmethoden setzt. Versuche an Menschenaffen müssen generell verboten werden. Auch wenn ein Verbot der unbetäubten Ferkelkastration zu begrüßen ist, so ist inakzeptabel, dass das erst ab 2017 Vorschrift werden soll. Zum geplanten Verbot von Wildtieren im Zirkus gibt es nur eine Ermächtigung mit hohen Hürden, die ebenso unzureichend ist wie die beabsichtigten Regelungen zur Qualzucht.
Die Rechte von Tieren müssen außerdem einklagbar sein. Das geht nur mit der Tierschutz-Verbandsklage. Diese fehlt völlig, ebenso wie Regelungen im Hinblick auf die finanzielle Absicherung der praktischen Tierschutzarbeit vor Ort durch die Tierheime. Das wenige Gute in den Vorschlägen der Bundesregierung, wie das Verbot des Brandzeichens bei Pferden, ist in akuter Gefahr von Pferdezuchtlobbyisten mit Bundestagsmandat unterlaufen zu werden.
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Über Deutscher Tierschutzbund:
Der Deutsche Tierschutzbund wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet, um dem Missbrauch von Tieren wirksamer entgegentreten zu können.
Heute sind ihm 16 Landesverbände und über 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik angeschlossen. Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.
Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder bzw. je angefangene 1.000 Mitglieder € 55,00. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.
Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. Jede Spende hilft uns bei unserem Einsatz für die Tiere.
Angesichts der Milliarden, die die Industriezweige für Kampagnen und Werbung ausgeben, die Tiere für ihre Interessen - also für das Geschäft - ge- und missbrauchen, wünschen wir uns in Zukunft mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.
Unsere fördernden Mitglieder helfen uns den Tieren zu helfen. Um gegen die Übermacht der Tiernutzer ein Gegengewicht zu schaffen, ist nicht nur Geld erforderlich. Jede Stimme, die sich für die Tiere erhebt, trägt dazu bei zu erreichen, dass Tieren in unserer Obhut endlich ein tiergerechtes Leben ohne Leiden gewährt wird.
Firmenkontakt:
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Mail: presse@tierschutzbund.de
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Heute sind ihm 16 Landesverbände und über 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik angeschlossen. Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.
Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder bzw. je angefangene 1.000 Mitglieder € 55,00. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.
Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. Jede Spende hilft uns bei unserem Einsatz für die Tiere.
Angesichts der Milliarden, die die Industriezweige für Kampagnen und Werbung ausgeben, die Tiere für ihre Interessen - also für das Geschäft - ge- und missbrauchen, wünschen wir uns in Zukunft mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.
Unsere fördernden Mitglieder helfen uns den Tieren zu helfen. Um gegen die Übermacht der Tiernutzer ein Gegengewicht zu schaffen, ist nicht nur Geld erforderlich. Jede Stimme, die sich für die Tiere erhebt, trägt dazu bei zu erreichen, dass Tieren in unserer Obhut endlich ein tiergerechtes Leben ohne Leiden gewährt wird.
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