Ministerin Kühne-Hörmann unterstützt die Welterbe-Bewerbungen von Darmstadt, Marburg und Wiesbaden

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, 01.08.2012
Pressemitteilung vom: 01.08.2012 von der Firma Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, befürwortet die Welterbe-Bewerbungen von Darmstadt, Marburg und Wiesbaden und hat die Vorschläge "Künstlerkolonie Mathildenhöhe Darmstadt", "Universitätsstadt Marburg" und "Bühne ...

[Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst - 01.08.2012] Ministerin Kühne-Hörmann unterstützt die Welterbe-Bewerbungen von Darmstadt, Marburg und Wiesbaden


Die Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, befürwortet die Welterbe-Bewerbungen von Darmstadt, Marburg und Wiesbaden und hat die Vorschläge "Künstlerkolonie Mathildenhöhe Darmstadt", "Universitätsstadt Marburg" und "Bühne der Gesellschaftskur im 19. Jahrhundert Wiesbaden" fristgerecht bei der Kultusministerkonferenz in Bonn eingereicht. Die Ministerin zeigte sich zuversichtlich: "Alle drei Bewerbungen haben wegen ihrer unterschiedlichen Ansätze und ihrer Besonderheiten gute Aussichten auf ein Weiterkommen in die nächste Runde. Sie unterstreichen einmal mehr die Einzigartigkeit, Vielfalt und große Attraktivität der kulturellen Schätze in Hessen, die Jahr für Jahr Millionen Menschen aus dem In- und Ausland begeistern."

Die hessischen Vorschläge füllen von der UNESCO klar definierte Lücken aus. Marburg und Wiesbaden streben zudem gemeinsam mit anderen Städten so genannte serielle Anträge an. Dadurch könnten sich die Chancen erhöhen, auf die einheitliche deutsche Vorschlagsliste, die Tentativliste, gesetzt zu werden. Ob die hessischen Anträge zur Prüfung durch die UNESCO zugelassen werden, entscheidet sich im kommenden Jahr. Eine international zusammengesetzte Expertenrunde wird die Vorschläge auf Grundlage der Kriterien der UNESCO evaluieren und Empfehlungen für die Entscheidung durch den Kulturausschuss aussprechen.

Nur ein Antrag zum UNESCO-Welterbe pro Jahr

Die Fortschreibung der derzeit geltenden deutschen Tentativliste, die etwa 2017 abgearbeitet sein wird, dient dazu, auch danach deutsche Nominierungen zu ermöglichen. Das Verfahren ist jedoch aufwändig und langwierig. Pro Jahr darf Deutschland nur einen Antrag zum UNESCO-Welterbe einreichen. Je umfangreicher die neue Liste ist, desto länger dauert es, bis alle Anträge abgearbeitet sind.

"Einen großen Schritt weiter auf diesem langen Weg ist die Welterbe-Anmeldung für die Eintragung des Bergparks in Kassel unter dem Titel `Wasserkünste und Herkules im Bergpark Wilhelmshöhe´. Das Verfahren bei der UNESCO wurde bereits eingeleitet", sagte die Ministerin. "Über die Aufnahme in die Liste der Welterbestätten wird das Welterbekomitee voraussichtlich im Sommer 2013 entscheiden. Es wäre die Krönung jahrzehntelangen Bemühens von Vielen, Lohn für die Mühen und die Arbeit der vergangenen Jahre."

"Der Welterbestatus ist Segen und Verpflichtung zugleich, denn der Erhalt und die Pflege unseres kulturellen Erbes erfordert regelmäßige Investitionen", betonte Kühne-Hörmann. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf das Sonderinvestitionsprogramm des Bundes zum Erhalt der UNESCO-Welterbestätten in Deutschland, von dem auch die hessischen Welterbstätten profitieren. "Insgesamt stehen über 26 Millionen Euro für die hessischen Liegenschaften bereit. Dass das Land Hessen mit fast 14 Millionen Euro mehr als die Hälfte des Sonderinvestitionsprogramms trägt zeigt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden."

Bereits den Welterbestatus erhalten haben in Hessen das karolingische Kloster Lorsch, das Obere Mittelrheintal von Rüdesheim/Bingen bis Koblenz, der Obergermanisch-Raetische Limes, die Grube Messel und der Nationalpark Kellerwald-Edersee als Teil des Weltnaturerbes 'Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands'. Zum hessischen Weltdokumentenerbe gehören darüber hinaus der 1927 uraufgeführte Stummfilm von Fritz Lang 'Metropolis' sowie das Handexemplar der Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm von 1812/1815.


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