Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 01.08.2012
Pressemitteilung vom: 01.08.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kostenfallen am 1. August erklärt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen. Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 01.08.2012] Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft
Zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kostenfallen am 1. August erklärt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen. Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, kostet es! Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr eigenes Anliegen begreifen. Transparenz im Netz ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Durch Kostenfallen ist viel Vertrauen verspielt worden. Daher führen wir die Buttonlösung schon jetzt ein und nutzen nicht die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie."
Zum Hintergrund:
Die Produkte werden als "gratis", "free" oder "kostenlos" angepriesen und im Kleingedruckten verstecken sich horrende Preise. Das böse Erwachen kommt dann mit der Rechnung. Aber auch wenn bei solchen Kostenfallen oft kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag noch angefochten oder widerrufen werden könnte, zahlen viele Verbraucher aus Unkenntnis. Oft fühlen sie sich auch unter Druck gesetzt durch die scharf formulierten Briefe von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, die die vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollen.
Das neue Gesetz ("Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr") stellt mit der Buttonlösung nun sicher, dass Internetnutzerinnen und -nutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr soll nur zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kostenfallen am 1. August erklärt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen. Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, kostet es! Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr eigenes Anliegen begreifen. Transparenz im Netz ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Durch Kostenfallen ist viel Vertrauen verspielt worden. Daher führen wir die Buttonlösung schon jetzt ein und nutzen nicht die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie."
Zum Hintergrund:
Die Produkte werden als "gratis", "free" oder "kostenlos" angepriesen und im Kleingedruckten verstecken sich horrende Preise. Das böse Erwachen kommt dann mit der Rechnung. Aber auch wenn bei solchen Kostenfallen oft kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag noch angefochten oder widerrufen werden könnte, zahlen viele Verbraucher aus Unkenntnis. Oft fühlen sie sich auch unter Druck gesetzt durch die scharf formulierten Briefe von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, die die vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollen.
Das neue Gesetz ("Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr") stellt mit der Buttonlösung nun sicher, dass Internetnutzerinnen und -nutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr soll nur zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
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Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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