Bundeskabinett verlängert Spitzenausgleich für das Produzierende Gewerbe im Rahmen der Ökosteuer - Altmaier: Gute Lösung für den Standort Deutschland
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 01.08.2012
Pressemitteilung vom: 01.08.2012 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Ziel ist eine zehnjährige Nachfolgeregelung der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 01.08.2012] Bundeskabinett verlängert Spitzenausgleich für das Produzierende Gewerbe im Rahmen der Ökosteuer - Altmaier: Gute Lösung für den Standort Deutschland
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Ziel ist eine zehnjährige Nachfolgeregelung der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (sog. Spitzenausgleich) im Rahmen der ökologischen Steuerreform. Neu ist die verbindliche Einführung von Energiemanagementsystemen als Beitrag der Unternehmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz.
Bundesumweltminister Peter Altmaier: "Die Nachfolgeregelung schafft Planungssicherheit für das Produzierende Gewerbe, dient dem Schutz von Arbeitsplätzen in der deutschen Industrie und ist somit eine gute Lösung für den Standort Deutschland. Insbesondere durch die verbindliche Einführung von Energiemanagementsystemen und deren unabhängige Zertifizierung wird die Energieeffizienz im Produzierenden Gewerbe gesteigert. Das führt langfristig zu einer Stärkung dieses Sektors im internationalen Wettbewerb."
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2010 in ihrem Energiekonzept vereinbart, die im Rahmen der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 eingeführten Steuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bei der Strom- und Energiesteuer (in einem Umfang von jährlich 2,3 Mrd. Euro) über den 31. Dezember 2012 hinaus zu verlängern. Nach dem Gesetzentwurf ist die Gewährung der Entlastungen an Beiträge der Betriebe und Unternehmen zur angemessenen und nachhaltigen Verbesserung ihrer Energieeffizienz gekoppelt.
Als Gegenleistung für die Gewährung des Spitzenausgleichs müssen die begünstigten Unternehmen nachweisen, dass sie spätestens bis Ende 2015 ein Energiemanagementsystem eingeführt haben. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass sich die Energieintensität des gesamten produzierenden Gewerbes gegenüber dem Zeitraum 2007-2012 kontinuierlich reduziert hat. Die gesetzlichen Zielwerte für diese Verbesserung der Energieintensität betragen für die Jahre 2013-2015 jeweils 1,3% und für das Jahr 2016 1,35%. Für die Folgejahre bis 2022 sollen die Werte im Rahmen einer Evaluierung im Jahre 2017 auf Grundlage der dann vorliegenden Erfahrungen gesetzlich festgelegt werden.
Die Bundesregierung wird auf Grundlage eines von einem unabhängigen wissenschaftlichen Insti-tut erstellten Monitoring-Berichts feststellen, ob die von den Entlastungen begünstigten Wirt-schaftszweige insgesamt die gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung der Energieintensität erreicht haben, damit der Spitzenausgleich gewährt werden kann.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Dominik Geißler (verantwortlich) Dr. Elke Mayer, Jürgen Maaß, Frauke Stamer, Ingo Strube
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de
Internet: http://www.bmu.de/presse
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Ziel ist eine zehnjährige Nachfolgeregelung der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (sog. Spitzenausgleich) im Rahmen der ökologischen Steuerreform. Neu ist die verbindliche Einführung von Energiemanagementsystemen als Beitrag der Unternehmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz.
Bundesumweltminister Peter Altmaier: "Die Nachfolgeregelung schafft Planungssicherheit für das Produzierende Gewerbe, dient dem Schutz von Arbeitsplätzen in der deutschen Industrie und ist somit eine gute Lösung für den Standort Deutschland. Insbesondere durch die verbindliche Einführung von Energiemanagementsystemen und deren unabhängige Zertifizierung wird die Energieeffizienz im Produzierenden Gewerbe gesteigert. Das führt langfristig zu einer Stärkung dieses Sektors im internationalen Wettbewerb."
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2010 in ihrem Energiekonzept vereinbart, die im Rahmen der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 eingeführten Steuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bei der Strom- und Energiesteuer (in einem Umfang von jährlich 2,3 Mrd. Euro) über den 31. Dezember 2012 hinaus zu verlängern. Nach dem Gesetzentwurf ist die Gewährung der Entlastungen an Beiträge der Betriebe und Unternehmen zur angemessenen und nachhaltigen Verbesserung ihrer Energieeffizienz gekoppelt.
Als Gegenleistung für die Gewährung des Spitzenausgleichs müssen die begünstigten Unternehmen nachweisen, dass sie spätestens bis Ende 2015 ein Energiemanagementsystem eingeführt haben. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass sich die Energieintensität des gesamten produzierenden Gewerbes gegenüber dem Zeitraum 2007-2012 kontinuierlich reduziert hat. Die gesetzlichen Zielwerte für diese Verbesserung der Energieintensität betragen für die Jahre 2013-2015 jeweils 1,3% und für das Jahr 2016 1,35%. Für die Folgejahre bis 2022 sollen die Werte im Rahmen einer Evaluierung im Jahre 2017 auf Grundlage der dann vorliegenden Erfahrungen gesetzlich festgelegt werden.
Die Bundesregierung wird auf Grundlage eines von einem unabhängigen wissenschaftlichen Insti-tut erstellten Monitoring-Berichts feststellen, ob die von den Entlastungen begünstigten Wirt-schaftszweige insgesamt die gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung der Energieintensität erreicht haben, damit der Spitzenausgleich gewährt werden kann.
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Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
Firmenkontakt:
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