Geschäftsführer einer GmbH fallen laut BGH in den Anwendungsbereich des AGG

Geschäftsführer einer GmbH fallen laut BGH in den Anwendungsbereich des AGG
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Geschäftsführer einer GmbH, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, sollen in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen. ... weiter lesen Quelle
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