Rechtmäßiger Einsatz der Quellen-TKÜ

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 02.08.2012
Pressemitteilung vom: 02.08.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann: Datenschutzbeauftragter bestätigt rechtmäßigen Einsatz der Quellen-TKÜ - Sorgsamer Umgang mit Daten - Wertvolle datenschutzrechtliche Hinweise für künftige Maßnahmen Der Prüfbericht zur sogenannten ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 02.08.2012] Rechtmäßiger Einsatz der Quellen-TKÜ


Innenminister Joachim Herrmann: Datenschutzbeauftragter bestätigt rechtmäßigen Einsatz der Quellen-TKÜ - Sorgsamer Umgang mit Daten - Wertvolle datenschutzrechtliche Hinweise für künftige Maßnahmen Der Prüfbericht zur sogenannten Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ), den der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thomas Petri heute auf Bitte von Innenminister Joachim Herrmann vorgelegt hat, bestätigt die Vorgehensweise des Bayerischen Landeskriminalamtes. Das LKA hat lediglich von Ermittlungsrichtern angeordnete Maßnahmen durchgeführt.

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte ist nach seiner Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung durch die Maßnahmen in keinem Fall beeinträchtigt war. Außerdem habe das Bayerische Landeskriminalamt alle gebotenen Sorgfaltsanforderungen erfüllt, um sicherzustellen, dass nur die von der richterlichen Anordnung umfassten Zielrechner infiltriert wurden. Herrmann: "Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, dass Mikrofone oder Kameras eingeschaltet wurden, dass Dateien manipuliert oder gar Computer durchsucht worden sind."

Herrmann betonte, dass der Bericht für künftige Quellen-TKÜ-Anordnungen wertvolle datenschutzrechtliche Hinweise gibt. "Die Prüfergebnisse entlasten die Ermittlungsbehörden klar von den Vorwürfen, die im Oktober 2011 in den Medien aufgrund der Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs erhoben wurden."

Herrmann ist sich mit der Bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk darin einig, dass die Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung des Bundes ihre Rechtsgrundlage findet und sie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für die Verfolgung schwerer Verbrechen für zulässig erklärt hat.

Herrmann und Merk halten die Quellen-TKÜ nach wie vor für ein unentbehrliches Ermittlungsinstrument in der polizeilichen Praxis und in der Strafverfolgung. Herrmann fügte hinzu: "Natürlich unterliegen solche Überwachungsmaßnahmen aber einer ständigen Anpassung an die rasante Entwicklung der Technik. Das Bayerische Landeskriminalamt hat den dabei zu beachtenden Vorgaben im Wesentlichen entsprochen. Das Bayerische Landeskriminalamt wird die Feststellungen und Hinweise des Landesbeauftragten sorgfältig prüfen und sie bei der datenschutzgerechten Fortentwicklung der Software zur Quellen-TKÜ einbeziehen.


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

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