Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Strafverfolgungsstatistik 2011: Weniger Verurteilungen - Weniger Jugendkriminalität
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, 06.08.2012
Pressemitteilung vom: 06.08.2012 von der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa aus Wiesbaden
Kurzfassung: 70 Prozent aller Freiheitsstrafen zur Bewährung - Zum Jahresende 2011 waren 4747 Täter in Haft "In der Strafverfolgungsstatistik werden die Entscheidungen der Strafgerichte abgebildet, also ob und warum eine Verurteilung erfolgt ist, oder ein ...
[Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa - 06.08.2012] Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Strafverfolgungsstatistik 2011: Weniger Verurteilungen - Weniger Jugendkriminalität
70 Prozent aller Freiheitsstrafen zur Bewährung - Zum Jahresende 2011 waren 4747 Täter in Haft
"In der Strafverfolgungsstatistik werden die Entscheidungen der Strafgerichte abgebildet, also ob und warum eine Verurteilung erfolgt ist, oder ein Freispruch, oder ob ein Verfahren eingestellt wurde", erläuterte Justizminister Jörg-Uwe Hahn bei der Vorstellung der Zahlen fürs Jahr 2011: "Die Strafverfolgungsstatistik ist von der polizeilichen Kriminalstatistik zu unterscheiden. Letztere enthält vorläufige Bewertungen möglicherweise verwirklichter Straftatbestände. Dagegen dokumentiert die Strafverfolgungsstatistik die rechtskräftigen Feststellungen der Gerichte. Sie allein entscheiden, ob ein Handeln strafbar war oder nicht. Innerhalb der Gewaltenteilung des Rechtsstaates gibt diese Statistik die Entscheidungen der unabhängigen dritten Gewalt wieder. Die Strafverfolgungsstatistik dient der Erfolgskontrolle staatlicher Reaktionen auf Kriminalität und liefert Informationen für die Planungen der Landesjustizverwaltungen, für wissenschaftliche Bewertungen und für eventuelle gesetzgeberische Interventionen im Straf- und Strafprozessrecht."
"Die Zahl der Aburteilungen und Verurteilungen in Strafverfahren war im Jahre 2011 in Hessen leicht rückläufig. Insgesamt mussten sich 62.283 Personen - und damit 0,6% weniger Personen als im Vorjahr - vor den hessischen Strafgerichten verantworten. Davon wurden 53.289 Personen rechtskräftig verurteilt, was einem Rückgang von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Insofern bestätigt sich erneut ein bereits seit dem Jahr 2004 zu beobachtender Trend. Sieht man von einem temporären Anstieg der Zahl der Aburteilungen und Verurteilungen im Jahr 2007 ab, ist die Zahl der Aburteilungen von 2004 bis 2011 um insgesamt 12,4 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Verurteilungen fiel im gleichen Zeitraum um 8,9 Prozent. Dieser Rückgang hat sich in den vergangenen drei Jahren etwas verlangsamt", so Justizminister Hahn: "Zur Erläuterung darf ich anmerken, dass die Zahl der Aburteilungen neben den Verurteilungen auch Freisprüche und Einstellungen durch die Gerichte beinhaltet."
Die Zahl der Freisprüche betrug laut Minister Hahn 1178, also 1,9 Prozent von insgesamt 62.283 Aburteilungen. Diese geringe Quote entspricht dem Vorjahr und ist Beleg dafür, dass die Staatsanwaltschaften sehr präzise arbeiten und nur dann Anklage erheben, wenn kriminelles Fehlverhalten vernünftig nachgewiesen werden kann.
Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Lassen Sie uns nun einen Blick auf die Verurteilungen jugendlicher und heranwachsender Täter werfen: Während sich die Zahl der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten auf 46.235 leicht um 1,1 Prozent erhöht hat, ist die Zahl der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr von 7.622 um 7,5 Prozent auf 7.054 gesunken. Dies sind im Erwachsenenbereich 513 Verurteilungen mehr und im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden 568 Verurteilungen weniger.
Das bedeutet konkret: Die Zahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren) ist von 3825 ( 2010) auf 3.634 Personen im Jahre 2011 um 5,0 Prozent gesunken. Die Zahl der Urteile gegen jugendliche Beschuldigte in der Altersspanne zwischen 14 und 18 Jahren ist von 3.797 (2010) um 9,9 Prozent auf 3.420 gesunken."
Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Die Bekämpfung der Jugendkriminalität durch eine schnelle und konsequente Strafverfolgung bleibt für mich daher weiterhin ein wichtiges Anliegen. Den jungen Tätern muss zeitnah klar gemacht werden, was erlaubt und nicht erlaubt, oder was gut und böse ist. Dabei hat sich etwa das Konzept des "Haus des Jugendrechts" hat sich hervorragend bewährt. Hier arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und (städtische) Jugendsozialarbeit unter einem Dach. Sie arbeiten gemeinsam mit pädagogischem Impetus am Fall, an dem jungen Menschen, mit Erfolg. Deshalb ist neben den Häusern des Jugendrechts in Frankfurt-Höchst und in Wiesbaden ein drittes Haus des Jugendrechts für den Frankfurter Norden in Planung."
Zufrieden zeigte sich Justizminister Hahn über den neuen Warnschussarrest, der Jugendrichtern ermöglicht, zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe einen Jugendarrest bis zu vier Wochen zu verhängen: "Durch die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung könnte bei jugendlichen Tätern der Eindruck entstehen, sie seien quasi straffrei davongekommen. Wenige Tage Arrest sollen dem Täter einen Eindruck verschaffen von dem, was ihm droht, wenn er erneut Straftaten begeht. Der Warnschussarrest soll eine pädagogische Leitplanke sein, der die jungen Menschen vor dem weiteren Abgleiten in die Kriminalität abhalten soll."
Bei Betrachtung der einzelnen Deliktsfelder wurde mit plus 0,5 Prozent eine geringe Zunahme der Straftaten im Straßenverkehr auf 11.954 Fälle registriert. Die Zahl war in 2010 um -4,5 Prozent und 2009 um -12,3 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung sank um 0,4 Prozent auf 9.632. Die Verurteilungen wegen Betrug sowie sonstigen Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikten nahmen um 3,3 Prozent ab, auf 14.410 Fälle. Fälle von Raub und Erpressung wurden 747 mal verurteilt. Die Sexualstraftaten gingen um 12 Prozent auf 499 Fälle zurück.
Wogegen im Jahr 2011 ein Anstieg der "Straftaten gegen die Person" von 4,3 Prozent auf 7.476 Personen zu verzeichnen war.
Hier entfielen
9 (2010 : 19) Verurteilungen auf Mord,
26 (2010 : 23) auf Totschlag,
38 (2010 : 46) auf fahrlässige Tötung,
2.917 (2010 : 2.751) auf Verurteilungen wegen einfacher Körperverletzung,
1.880 (2010 : 1.820) auf Verurteilungen wegen gefährlicher und schwerer
Körperverletzung und
755 (2010 : 666) auf Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die Verurteilungen wegen Tötungsdelikten sind rückläufig, die Verurteilungen wegen Körperverletzungen haben leicht, aber nicht signifikant zugenommen und liegen eher im Bereich jährlich vorkommender Schwankungen. Soweit es die einfache Körperverletzung angeht, kann die gestiegene Zahl auch an einem geänderten Anzeigeverhalten liegen.
Alle drei Deliktsgruppen (Straßenverkehrsdelikte, Vermögensdelikte und Gewaltdelikte) machen zusammen laut Justizminister Jörg-Uwe Hahn ca. zwei Drittel aller Verurteilungen in Hessen aus.
Der bei den Erwachsenen berichtete Rückgang der Verurteilungen setzt sich im Jugendstrafrecht fort. Auch hier werden mit 929 Fällen minus 6,4 Prozent weniger Straftaten im Straßenverkehr registriert. Mit 1915 Fällen gab es minus 8,2 Prozent weniger Urteile wegen Diebstahls und Unterschlagungen.
Betrugsdelikte haben mit 1141 um 10,7 Prozent abgenommen. Die Gewaltdelikte (Straftaten gegen die Person) haben um minus 3,1 Prozent auf 1849 Fälle abgenommen.
Hinsichtlich der von den Gerichten ausgesprochenen Strafen ist festzustellen, dass bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht in 83,7 Prozent der Fälle eine Geldstrafe verhängt und rund in 16,3 Prozent der Fälle eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, was von der Relation her eine geringe Veränderung gegenüber dem Vorjahr bedeutet (Vorjahr 82,9 zu 17,1 Prozent).
Allerdings ist die absolute Zahl derjenigen Fälle, in denen das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen musste, erneut deutlich um 3,8 Prozent (im Vorjahr um 4,7) zurückgegangen. Betrachtet man die Entwicklung seit dem Jahr 2004, ergibt sich sogar ein Rückgang der ausgesprochenen Freiheitsstrafen um etwa 20 Prozent.
Auch die Zahl der nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen sank im Jahr 2011 um 4,3 Prozent auf 2.221 Fälle. Bereits im Jahre 2010 war die Zahl der Freiheitsstrafen ohne Bewährung um 3,8 Prozent auf 2.321 Fälle gesunken.
Wie bereits in der Vergangenheit zu beobachten war, wurden die Freiheitsstrafen in rund 70 Prozent der Fälle (5311) zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen ca. 30 Prozent der Verurteilten (2.221) konnten keine Chance auf eine Bewährung erhalten.
Zum Hintergrund: Ende 2011 standen in den 16 hessischen Justizvollzugsanstalten 6126 Haftplätze zur Verfügung. Davon waren 4858 Plätze belegt.
Die Zahlen der Strafverfolgungsstatistik 2011 für Hessen sind in einem Statistischen Bericht des Hessischen Statistischen Landesamts enthalten, mit dem Titel "Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2011".
Er ist auch im Internet unter http://www.statistik-hessen.de/Publikationendort in der Rubrik "Fachstatistische Veröffentlichungen" unter "Rechtspflege" abrufbar.
Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de
70 Prozent aller Freiheitsstrafen zur Bewährung - Zum Jahresende 2011 waren 4747 Täter in Haft
"In der Strafverfolgungsstatistik werden die Entscheidungen der Strafgerichte abgebildet, also ob und warum eine Verurteilung erfolgt ist, oder ein Freispruch, oder ob ein Verfahren eingestellt wurde", erläuterte Justizminister Jörg-Uwe Hahn bei der Vorstellung der Zahlen fürs Jahr 2011: "Die Strafverfolgungsstatistik ist von der polizeilichen Kriminalstatistik zu unterscheiden. Letztere enthält vorläufige Bewertungen möglicherweise verwirklichter Straftatbestände. Dagegen dokumentiert die Strafverfolgungsstatistik die rechtskräftigen Feststellungen der Gerichte. Sie allein entscheiden, ob ein Handeln strafbar war oder nicht. Innerhalb der Gewaltenteilung des Rechtsstaates gibt diese Statistik die Entscheidungen der unabhängigen dritten Gewalt wieder. Die Strafverfolgungsstatistik dient der Erfolgskontrolle staatlicher Reaktionen auf Kriminalität und liefert Informationen für die Planungen der Landesjustizverwaltungen, für wissenschaftliche Bewertungen und für eventuelle gesetzgeberische Interventionen im Straf- und Strafprozessrecht."
"Die Zahl der Aburteilungen und Verurteilungen in Strafverfahren war im Jahre 2011 in Hessen leicht rückläufig. Insgesamt mussten sich 62.283 Personen - und damit 0,6% weniger Personen als im Vorjahr - vor den hessischen Strafgerichten verantworten. Davon wurden 53.289 Personen rechtskräftig verurteilt, was einem Rückgang von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Insofern bestätigt sich erneut ein bereits seit dem Jahr 2004 zu beobachtender Trend. Sieht man von einem temporären Anstieg der Zahl der Aburteilungen und Verurteilungen im Jahr 2007 ab, ist die Zahl der Aburteilungen von 2004 bis 2011 um insgesamt 12,4 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Verurteilungen fiel im gleichen Zeitraum um 8,9 Prozent. Dieser Rückgang hat sich in den vergangenen drei Jahren etwas verlangsamt", so Justizminister Hahn: "Zur Erläuterung darf ich anmerken, dass die Zahl der Aburteilungen neben den Verurteilungen auch Freisprüche und Einstellungen durch die Gerichte beinhaltet."
Die Zahl der Freisprüche betrug laut Minister Hahn 1178, also 1,9 Prozent von insgesamt 62.283 Aburteilungen. Diese geringe Quote entspricht dem Vorjahr und ist Beleg dafür, dass die Staatsanwaltschaften sehr präzise arbeiten und nur dann Anklage erheben, wenn kriminelles Fehlverhalten vernünftig nachgewiesen werden kann.
Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Lassen Sie uns nun einen Blick auf die Verurteilungen jugendlicher und heranwachsender Täter werfen: Während sich die Zahl der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten auf 46.235 leicht um 1,1 Prozent erhöht hat, ist die Zahl der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr von 7.622 um 7,5 Prozent auf 7.054 gesunken. Dies sind im Erwachsenenbereich 513 Verurteilungen mehr und im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden 568 Verurteilungen weniger.
Das bedeutet konkret: Die Zahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren) ist von 3825 ( 2010) auf 3.634 Personen im Jahre 2011 um 5,0 Prozent gesunken. Die Zahl der Urteile gegen jugendliche Beschuldigte in der Altersspanne zwischen 14 und 18 Jahren ist von 3.797 (2010) um 9,9 Prozent auf 3.420 gesunken."
Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Die Bekämpfung der Jugendkriminalität durch eine schnelle und konsequente Strafverfolgung bleibt für mich daher weiterhin ein wichtiges Anliegen. Den jungen Tätern muss zeitnah klar gemacht werden, was erlaubt und nicht erlaubt, oder was gut und böse ist. Dabei hat sich etwa das Konzept des "Haus des Jugendrechts" hat sich hervorragend bewährt. Hier arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und (städtische) Jugendsozialarbeit unter einem Dach. Sie arbeiten gemeinsam mit pädagogischem Impetus am Fall, an dem jungen Menschen, mit Erfolg. Deshalb ist neben den Häusern des Jugendrechts in Frankfurt-Höchst und in Wiesbaden ein drittes Haus des Jugendrechts für den Frankfurter Norden in Planung."
Zufrieden zeigte sich Justizminister Hahn über den neuen Warnschussarrest, der Jugendrichtern ermöglicht, zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe einen Jugendarrest bis zu vier Wochen zu verhängen: "Durch die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung könnte bei jugendlichen Tätern der Eindruck entstehen, sie seien quasi straffrei davongekommen. Wenige Tage Arrest sollen dem Täter einen Eindruck verschaffen von dem, was ihm droht, wenn er erneut Straftaten begeht. Der Warnschussarrest soll eine pädagogische Leitplanke sein, der die jungen Menschen vor dem weiteren Abgleiten in die Kriminalität abhalten soll."
Bei Betrachtung der einzelnen Deliktsfelder wurde mit plus 0,5 Prozent eine geringe Zunahme der Straftaten im Straßenverkehr auf 11.954 Fälle registriert. Die Zahl war in 2010 um -4,5 Prozent und 2009 um -12,3 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung sank um 0,4 Prozent auf 9.632. Die Verurteilungen wegen Betrug sowie sonstigen Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikten nahmen um 3,3 Prozent ab, auf 14.410 Fälle. Fälle von Raub und Erpressung wurden 747 mal verurteilt. Die Sexualstraftaten gingen um 12 Prozent auf 499 Fälle zurück.
Wogegen im Jahr 2011 ein Anstieg der "Straftaten gegen die Person" von 4,3 Prozent auf 7.476 Personen zu verzeichnen war.
Hier entfielen
9 (2010 : 19) Verurteilungen auf Mord,
26 (2010 : 23) auf Totschlag,
38 (2010 : 46) auf fahrlässige Tötung,
2.917 (2010 : 2.751) auf Verurteilungen wegen einfacher Körperverletzung,
1.880 (2010 : 1.820) auf Verurteilungen wegen gefährlicher und schwerer
Körperverletzung und
755 (2010 : 666) auf Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die Verurteilungen wegen Tötungsdelikten sind rückläufig, die Verurteilungen wegen Körperverletzungen haben leicht, aber nicht signifikant zugenommen und liegen eher im Bereich jährlich vorkommender Schwankungen. Soweit es die einfache Körperverletzung angeht, kann die gestiegene Zahl auch an einem geänderten Anzeigeverhalten liegen.
Alle drei Deliktsgruppen (Straßenverkehrsdelikte, Vermögensdelikte und Gewaltdelikte) machen zusammen laut Justizminister Jörg-Uwe Hahn ca. zwei Drittel aller Verurteilungen in Hessen aus.
Der bei den Erwachsenen berichtete Rückgang der Verurteilungen setzt sich im Jugendstrafrecht fort. Auch hier werden mit 929 Fällen minus 6,4 Prozent weniger Straftaten im Straßenverkehr registriert. Mit 1915 Fällen gab es minus 8,2 Prozent weniger Urteile wegen Diebstahls und Unterschlagungen.
Betrugsdelikte haben mit 1141 um 10,7 Prozent abgenommen. Die Gewaltdelikte (Straftaten gegen die Person) haben um minus 3,1 Prozent auf 1849 Fälle abgenommen.
Hinsichtlich der von den Gerichten ausgesprochenen Strafen ist festzustellen, dass bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht in 83,7 Prozent der Fälle eine Geldstrafe verhängt und rund in 16,3 Prozent der Fälle eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, was von der Relation her eine geringe Veränderung gegenüber dem Vorjahr bedeutet (Vorjahr 82,9 zu 17,1 Prozent).
Allerdings ist die absolute Zahl derjenigen Fälle, in denen das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen musste, erneut deutlich um 3,8 Prozent (im Vorjahr um 4,7) zurückgegangen. Betrachtet man die Entwicklung seit dem Jahr 2004, ergibt sich sogar ein Rückgang der ausgesprochenen Freiheitsstrafen um etwa 20 Prozent.
Auch die Zahl der nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen sank im Jahr 2011 um 4,3 Prozent auf 2.221 Fälle. Bereits im Jahre 2010 war die Zahl der Freiheitsstrafen ohne Bewährung um 3,8 Prozent auf 2.321 Fälle gesunken.
Wie bereits in der Vergangenheit zu beobachten war, wurden die Freiheitsstrafen in rund 70 Prozent der Fälle (5311) zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen ca. 30 Prozent der Verurteilten (2.221) konnten keine Chance auf eine Bewährung erhalten.
Zum Hintergrund: Ende 2011 standen in den 16 hessischen Justizvollzugsanstalten 6126 Haftplätze zur Verfügung. Davon waren 4858 Plätze belegt.
Die Zahlen der Strafverfolgungsstatistik 2011 für Hessen sind in einem Statistischen Bericht des Hessischen Statistischen Landesamts enthalten, mit dem Titel "Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2011".
Er ist auch im Internet unter http://www.statistik-hessen.de/Publikationendort in der Rubrik "Fachstatistische Veröffentlichungen" unter "Rechtspflege" abrufbar.
Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
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