06.08.2012 18:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer
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Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten.
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Autor der Pressemeldung "Erfreuliche Urteile des Bundesgerichtshofs für Anleger in Sachen Clerical Medical" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.