06.08.2012 18:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer
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Ein Pflichtteilsanspruch eines entfernten Abkömmlings soll trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings nicht ausgeschlossen sein, wenn beide Abkömmlinge demselben Stamm angehören.
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Autor der Pressemeldung "BGH-Urteil zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.