Afrikanische Schweinepest in der Ukraine
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 07.08.2012
Pressemitteilung vom: 07.08.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Keine Schweinefleischerzeugnisse aus betroffenen Regionen mit nach Deutschland bringen Am 31. Juli 2012 ist in der Ukraine erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest in einem Schweinebestand nachgewiesen worden. Da diese Tierseuche in der ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 07.08.2012] Afrikanische Schweinepest in der Ukraine
Keine Schweinefleischerzeugnisse aus betroffenen Regionen mit nach Deutschland bringen
Am 31. Juli 2012 ist in der Ukraine erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest in einem Schweinebestand nachgewiesen worden.
Da diese Tierseuche in der Russischen Föderation und anderen benachbarten Staaten schon seit längerer Zeit grassiert und die Gefahr besteht, dass sie in die Europäische Union eingeschleppt wird, wurden bereits zahlreiche Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene getroffen, um dies zu verhindern. An den Außengrenzen der EU werden verstärkte Kontrollen durchgeführt und die Krisenpläne zur Bekämpfung von Tierseuchen wurden angepasst.
Die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus den betroffenen Staaten in die EU ist verboten. Allerdings kann der Erreger auch über Lebensmittel wie Schweinefleisch, Rohwürste oder Salami eingeschleppt werden, wenn sie aus den gefährdeten Regionen mitgebracht werden und dann beispielsweise als Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine gelangen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist deshalb darauf hin, keine derartigen Lebensmittel aus den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten mitzubringen.
Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich, in Schweinebeständen kann sie jedoch schwerwiegende Auswirkungen haben, wie das Geschehen in der Russischen Föderation bereits gezeigt hat.
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Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Keine Schweinefleischerzeugnisse aus betroffenen Regionen mit nach Deutschland bringen
Am 31. Juli 2012 ist in der Ukraine erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest in einem Schweinebestand nachgewiesen worden.
Da diese Tierseuche in der Russischen Föderation und anderen benachbarten Staaten schon seit längerer Zeit grassiert und die Gefahr besteht, dass sie in die Europäische Union eingeschleppt wird, wurden bereits zahlreiche Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene getroffen, um dies zu verhindern. An den Außengrenzen der EU werden verstärkte Kontrollen durchgeführt und die Krisenpläne zur Bekämpfung von Tierseuchen wurden angepasst.
Die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus den betroffenen Staaten in die EU ist verboten. Allerdings kann der Erreger auch über Lebensmittel wie Schweinefleisch, Rohwürste oder Salami eingeschleppt werden, wenn sie aus den gefährdeten Regionen mitgebracht werden und dann beispielsweise als Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine gelangen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist deshalb darauf hin, keine derartigen Lebensmittel aus den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten mitzubringen.
Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich, in Schweinebeständen kann sie jedoch schwerwiegende Auswirkungen haben, wie das Geschehen in der Russischen Föderation bereits gezeigt hat.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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