3.748 Asylanträge im Januar 2011

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 14.02.2011
Pressemitteilung vom: 14.02.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: 3.748 Asylanträge im Januar 2011 Im Januar 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.748 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 49 Personen (1,3 Prozent). Im Vergleich zum ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 14.02.2011] 3.748 Asylanträge im Januar 2011


Im Januar 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.748 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 49 Personen (1,3 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 1.089 Personen (41,0 Prozent).
530 Personen erhielten im Januar 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (13,2 Prozent aller Asylentscheidungen). Zu-dem erhielten 181 Personen (4,5 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Januar 2011 3.748 Personen (Vormonat 3.699 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 49
(1,3 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Januar 2010: 2.659 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Januar 2011 um 1.089 (41,0 Prozent) gestiegen.


Hauptherkunftsländer im Januar 2011 waren:
Zum Vergleich
November Dezember Januar
1. Afghanistan 494 596 666
2. Irak 399 432 513
3. Serbien 1.159 711 499
4. Iran 219 240 262
5. Syrien 130 151 151
6. Türkei 99 114 139
7. Kosovo 240 174 139
8. Russische Föderation 125 95 115
9. Pakistan 73 68 114
10. Mazedonien 512 131 101

Neben den 3.748 Erstanträgen wurden im Januar 2011 497 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
Im Januar 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.023 Personen (Vormonat: 4.356) entschieden.
Insgesamt 530 Personen (13,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 26 Personen (0,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 504 Personen (12,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Januar 2011 bei 181 Personen (4,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.448 Personen (60,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 864 Personen (21,5 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Januar 2011 23.831, darunter 20.425 Erstanträge und 3.406 Folgeanträge (Vormonat: 23.289 anhängige Verfahren, davon 19.753 Erst- und 3.536 Folgeanträge).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.


Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926

Über Bundesministerium des Innern (BMI):
Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.

Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.

Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.

Firmenkontakt:
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926

Die Pressemeldung "3.748 Asylanträge im Januar 2011" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "3.748 Asylanträge im Januar 2011" ist Bundesministerium des Innern (BMI).