Ansgar Dittmar: Union muss sich gesellschaftlicher Realität stellen
- Pressemitteilung der Firma SPD, 08.08.2012
Pressemitteilung vom: 08.08.2012 von der Firma SPD aus Berlin
Kurzfassung: Die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnern bei der Grunderwerbssteuer ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen. Zudem haben sich 13 Unionsabgeordnete für die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern mit ...
[SPD - 08.08.2012] Ansgar Dittmar: Union muss sich gesellschaftlicher Realität stellen
Die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnern bei der Grunderwerbssteuer ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen. Zudem haben sich 13 Unionsabgeordnete für die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehepartnern ausgesprochen. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
13 Abgeordnete der Union haben deutlich gemacht, dass sie sich der gesellschaftlichen Realität nicht mehr verschließen wollen. Die Signale aus Karlsruhe zur Gleichstellung von Lebenspartnern sind deutlich. Dort heißt es einerseits: Es darf keine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität geben. Andererseits rechtfertigt ein Rückgriff auf Artikel 6, der Förderung von Ehe und Familie, eine Benachteiligung von anderen Lebensformen nicht.
Das ist ein klarer Appell: Die Argumentation der Union, insbesondere der CSU, die die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie begründet, ist falsch. Das sollten auch Herr Geiß und Frau Hasselfeldt endlich akzeptieren!
Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben. Die FDP darf nicht mehr aus bloßer Koalitionsräson ihre liberalen Werte in der Frage der Gleichstellung zurückstellen. Sie weiß die SPD an ihrer Seite.
Langsam wird es eng für Union und FDP. Innerhalb einer Woche haben sowohl der Erste als auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Regierungskoalition deren Steuerpolitik um die Ohren gehauen. Nachdem letzte Woche der Familienzuschlag der 1. Stufe rückwirkend ab Einführung des Lebenspartnerschaftsrechts am 1. August 2001 zu gewähren ist, ist nunmehr auch die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnern bei der Grunderwerbssteuer rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen. Ein klarer Sieg für die Gleichstellung von Lesben und Schwule.
Die Bundesregierung darf nicht abwarten, bis die Menschen ihre Rechte einklagen. Zumal ihr das Bundesverfassungsgericht deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass die sexuelle Identität Verfassungsrang genießt.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
http://www.spd.de
Die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnern bei der Grunderwerbssteuer ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen. Zudem haben sich 13 Unionsabgeordnete für die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehepartnern ausgesprochen. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
13 Abgeordnete der Union haben deutlich gemacht, dass sie sich der gesellschaftlichen Realität nicht mehr verschließen wollen. Die Signale aus Karlsruhe zur Gleichstellung von Lebenspartnern sind deutlich. Dort heißt es einerseits: Es darf keine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität geben. Andererseits rechtfertigt ein Rückgriff auf Artikel 6, der Förderung von Ehe und Familie, eine Benachteiligung von anderen Lebensformen nicht.
Das ist ein klarer Appell: Die Argumentation der Union, insbesondere der CSU, die die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie begründet, ist falsch. Das sollten auch Herr Geiß und Frau Hasselfeldt endlich akzeptieren!
Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben. Die FDP darf nicht mehr aus bloßer Koalitionsräson ihre liberalen Werte in der Frage der Gleichstellung zurückstellen. Sie weiß die SPD an ihrer Seite.
Langsam wird es eng für Union und FDP. Innerhalb einer Woche haben sowohl der Erste als auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Regierungskoalition deren Steuerpolitik um die Ohren gehauen. Nachdem letzte Woche der Familienzuschlag der 1. Stufe rückwirkend ab Einführung des Lebenspartnerschaftsrechts am 1. August 2001 zu gewähren ist, ist nunmehr auch die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnern bei der Grunderwerbssteuer rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen. Ein klarer Sieg für die Gleichstellung von Lesben und Schwule.
Die Bundesregierung darf nicht abwarten, bis die Menschen ihre Rechte einklagen. Zumal ihr das Bundesverfassungsgericht deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass die sexuelle Identität Verfassungsrang genießt.
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(Da unsere Organisationseinheiten auf verschiedene Gebäude verteilt sind, müssen Sie ggf. die genaue Adresse bei der Organisationseinheit erfragen.)
Zukunftsgerecht in Europa
Gerechtigkeit und ein fairer Wettbewerb in einem sozialen Rechtsstaat zeichnen das Zusammenleben in der Europäischen Union aus. Das macht das europäische Sozialstaatsmodell so einzigartig. Es fußt in der europäischen Aufklärung und speist sich aus der europäischen Arbeiterbewegung. Denn im Kern geht es diesem europäische Sozialstaat immer auch um Teilhabe und Mitbestimmung.
Soziale Bürgerrechte, Zugang zu Bildung und gerechte Teilhabe am Wohlstand - dieses Europa ist grundlegend geprägt von der sozialdemokratischen Idee. Diese Grundidee des Sozialstaatmodells wollen wir im Europa der Zukunft beibehalten. Das ist auch der Grundgedanke der Agenda 2010.
....
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