Bundesrat stimmt Änderung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts zu - Brüderle: 'Zeitgemäße Weichenstellung'

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 14.02.2011
Pressemitteilung vom: 14.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Datum: 14.2.2011 Am letzten Freitag hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2010 beschlossenen Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 14.02.2011] Bundesrat stimmt Änderung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts zu - Brüderle: "Zeitgemäße Weichenstellung"


Datum: 14.2.2011

Am letzten Freitag hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2010 beschlossenen Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Das Gesetz ersetzt die aus dem Jahre 1994 stammenden Regelungen des Post- und Telekommunikations-sicherstellungsgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen. Diese Regeln waren infolge technischer Entwicklungen, Marktentwicklungen und neuer Bedrohungsszenarien in weiten Teilen nicht mehr sachgerecht.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Das neue Gesetz enthält klare und praktikable Regeln zur Sicherstellung der Mindestversorgung mit grundlegenden Post- und Telekommunikations-dienstleistungen. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass diese Dienstleistungen auch in Krisensituationen in zeitgemäßer Weise sichergestellt sind. Gerade für Krisensituationen, in denen Infrastrukturen und Kapazitäten nicht mehr in gewohntem Maße zur Verfügung stehen, trifft das neue Gesetz Vorkehrungen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Verwaltung sowie der Staats- und Regierungsfunktionen."

Das Gesetz leistet einen großen Beitrag zum Bürokratieabbau, indem es 80 Prozent der bisher bestehenden 15 Informationspflichten abschafft. Es befreit die Bundesnetzagentur und die betroffenen Unternehmen zudem von nicht mehr sachgerechten Verpflichtungen, wie etwa derjenigen zur Vorhaltung von Schutzräumen.


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