13.08.2012 10:19 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Ein dienstlicher Pkw, der dem Arbeitgeber auch für private Zwecke zur Verfügung steht, ist im Einzelfall an den Arbeitsgeber im Falle einer Arbeitsfreistellung zurückzugeben.
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Autor der Pressemeldung "Privatnutzung des Dienstwagens im Falle der Freistellung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.