14.08.2012 13:16 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Pflichtteilsanspruch eines entfernten Abkömmlings soll auch bei Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings nicht ausgeschlossen sein, wenn beide Abkömmlinge demselben Stamm angehören.
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Autor der Pressemeldung "BGH entscheidet über Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.