15.08.2012 09:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Ein weiteres anlegerfreundliches Urteil des BGH zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Ein weiteres anlegerfreundliches Urteil des BGH zur Durchsetzung von SchadensersatzansprüchenKurzfassung: Durch das im Mai 2012 ergangene Urteil sind insbesondere auch die Chancen der Anleger in geschlossene Fonds auf eine Rückabwicklung ihrer gezeichneten Beteiligung gestiegen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.08.2012] Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) die Rechte von Anlegern in Fällen fehlerhafter Anlageberatung gestärkt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine "echte Beweislastumkehr". Die klagenden Kapitalanleger sind danach nicht mehr länger in der Beweispflicht.
Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. Durch das neuerliche Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird es für Anleger ab sofort leichter, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen.
Da die Anleger bis dato bei diesem Punkt die Beweislast trugen, war es an ihnen, die Bedenken des Gerichts an ihrem Vortrag zu beseitigen. Dass die Beweislast durch das Urteil des Bundesgerichtshofs nunmehr umgekehrt wurde, hat für den Anleger somit erfreuliche Folgen im Falle eines Prozesses. "Echte Beweislastumkehr" bedeutet, dass die beklagte Bank nachweisen muss, dass sich ihr Kunde auch bei ordnungsgemäßer Anlageberatung für die gegenständliche Kapitalanlage entschieden hätte. Damit trifft nun die beratenden Finanzinstitute das Risiko, dass nicht aufgeklärt werden kann, wie der Anleger bei richtiger Aufklärung gehandelt hätte.
Für die Banken kann es demzufolge ab sofort weitaus schwieriger werden die erhobenen Schadensersatzforderungen ihrer Kunden vor Gericht erfolgreich abzuwenden. Die Erfolgsaussichten betroffener Anleger, die entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen, können sich demgegenüber durch das aktuelle Urteil wesentlich erhöhen. Die Ahndung der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Anlageberatungsvertrag wird diesbezüglich deutlich erleichtert.
Anlegern, die einen geschlossenen Fonds gezeichnet haben, ist gerade nach der aktuellen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zu empfehlen ihre Ansprüche von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche, weswegen Anleger, die sich falsch beraten fühlen, zügig handeln sollten.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende juristische Prüfung Ihrer Fondsbeteiligung.
Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Anwälte überprüfen sämtliche in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche und treiben deren Durchsetzung voran - gerichtlich und außergerichtlich.
Betroffene sollten zeitnah von einem Anwalt prüfen lassen, ob möglicherweise die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen vorliegen. Ansonsten gehen sie das Risiko ein, dass tatsächlich bestehende Ansprüche gegebenenfalls verjähren und nicht mehr durchgesetzt werden können.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
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Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. Durch das neuerliche Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird es für Anleger ab sofort leichter, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen.
Da die Anleger bis dato bei diesem Punkt die Beweislast trugen, war es an ihnen, die Bedenken des Gerichts an ihrem Vortrag zu beseitigen. Dass die Beweislast durch das Urteil des Bundesgerichtshofs nunmehr umgekehrt wurde, hat für den Anleger somit erfreuliche Folgen im Falle eines Prozesses. "Echte Beweislastumkehr" bedeutet, dass die beklagte Bank nachweisen muss, dass sich ihr Kunde auch bei ordnungsgemäßer Anlageberatung für die gegenständliche Kapitalanlage entschieden hätte. Damit trifft nun die beratenden Finanzinstitute das Risiko, dass nicht aufgeklärt werden kann, wie der Anleger bei richtiger Aufklärung gehandelt hätte.
Für die Banken kann es demzufolge ab sofort weitaus schwieriger werden die erhobenen Schadensersatzforderungen ihrer Kunden vor Gericht erfolgreich abzuwenden. Die Erfolgsaussichten betroffener Anleger, die entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen, können sich demgegenüber durch das aktuelle Urteil wesentlich erhöhen. Die Ahndung der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Anlageberatungsvertrag wird diesbezüglich deutlich erleichtert.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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