Besuch des Verfassungsgerichts der Republik Moldau beim Bundesverfassungsgericht
- Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 15.02.2011
Pressemitteilung vom: 15.02.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe
Kurzfassung: Eine Delegation des moldauischen Verfassungsgerichts unter Leitung seines Präsidenten Dumitru Pulbere sowie mehrere Mitglieder des Rechtsausschusses des Parlaments der Republik Moldau unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Victor Popa ...
[Bundesverfassungsgericht - 15.02.2011] Besuch des Verfassungsgerichts der Republik Moldau beimBundesverfassungsgericht
Eine Delegation des moldauischen Verfassungsgerichts unter Leitung seines Präsidenten Dumitru Pulbere sowie mehrere Mitglieder des Rechtsausschusses des Parlaments der Republik Moldau unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Victor Popa haben am Montag, dem 14.
Februar 2011, das Bundesverfassungsgericht besucht. In den Fachgesprächen zwischen den Gästen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurde über "die Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf des Bürgers" und "die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts - Organisation und Verteilung der Verfahren" diskutiert. Als weiteres Thema stand "die Auswahl, Ernennung und Abberufung von Richtern des Bundesverfassungsgerichts" auf der Tagesordnung des Arbeitstreffens. Die Delegation besucht im Rahmen ihrer von der Deutschen Stiftung für Internationale Zusammenarbeit organisierten Reise auch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Eine Delegation des moldauischen Verfassungsgerichts unter Leitung seines Präsidenten Dumitru Pulbere sowie mehrere Mitglieder des Rechtsausschusses des Parlaments der Republik Moldau unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Victor Popa haben am Montag, dem 14.
Februar 2011, das Bundesverfassungsgericht besucht. In den Fachgesprächen zwischen den Gästen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurde über "die Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf des Bürgers" und "die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts - Organisation und Verteilung der Verfahren" diskutiert. Als weiteres Thema stand "die Auswahl, Ernennung und Abberufung von Richtern des Bundesverfassungsgerichts" auf der Tagesordnung des Arbeitstreffens. Die Delegation besucht im Rahmen ihrer von der Deutschen Stiftung für Internationale Zusammenarbeit organisierten Reise auch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
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Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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