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BGH zur Haftung eines ausgeschiedenen GbR- Gesellschafters
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Mit dem Anfang des Jahres ergangenen Urteil (Aktenzeichen: II ZR 197/10) hat der BGH verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist. Die Entscheidung zeigt besonders die in Betracht kommenden Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus einer GbR auf. ... weiter lesen Quelle
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