16.08.2012 08:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Mit dem Anfang des Jahres ergangenen Urteil (Aktenzeichen: II ZR 197/10) hat der BGH verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist. Die Entscheidung zeigt besonders die in Betracht kommenden Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus einer GbR auf.
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Autor der Pressemeldung "BGH zur Haftung eines ausgeschiedenen GbR- Gesellschafters" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.