16.08.2012 14:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
Leitmotto zum Welttierschutztag 2012: "Stimme für die Tiere
Kurzfassung: Leitmotto zum Welttierschutztag 2012: "Stimme für die Tiere"Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober rufen der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitgliedsvereine das Leitmotto "Stimme für d ...
[DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V. - 16.08.2012] Leitmotto zum Welttierschutztag 2012: "Stimme für die Tiere"
Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober rufen der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitgliedsvereine das Leitmotto "Stimme für die Tiere - Für ein neues Tierschutzgesetz mit Verbandsklage" aus. Damit stellt der Verband im Rahmen der Kampagne "Für ein neues Tierschutzgesetz" die überfällige Einführung des Tierschutzklagerechts in den Mittelpunkt der Diskussionen und greift zudem frühzeitig und direkt in den anstehenden Bundestagswahlkampf ein. Die bisher vorliegenden, wenigen Änderungsvorschläge der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz sind ungenügend. Absehbar ist, dass die Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag weitergehende Änderungen ablehnen wird. Zu befürchten ist, dass es sogar noch zu Verschlechterungen der Vorschläge kommt, beispielhaft das Brandzeichen für Pferde. Daher wird es - unabhängig von der zeitnah anstehenden Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren - auch nach parlamentarischen Entscheidungen nötig sein, den Druck zu erhöhen um ein Gesetz durchzusetzen, durch das Tiere wirklich geschützt werden.
"Der Kampf um ein neues Tierschutzgesetz ist nach den von der Bundesregierung und Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegten Änderungen noch nicht beendet. Nachbesserungen sind unumgänglich, damit aus dem Tier-Nutz-Gesetz ein Gesetz wird, das die Tiere wirklich schützt. Nur dann kann Deutschland die Führungsrolle beim Tierschutz in der EU glaubwürdig für sich beanspruchen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und ergänzt: "Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ist zudem dringlich. Ohne bleibt das Staatsziel Tierschutz ein zahnloser Tiger."
Ein Vierteljahrhundert ist es her, dass das Tierschutzgesetz neu gefasst wurde. Seit zehn Jahren steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. An der realen Situation der Tiere hat sich seither wenig geändert. Daher bleiben die Forderung nach einer umfassenden Novellierung des Tierschutzgesetzes und die Einführung des Verbandsklagerechts. "Nur wer sich hierzu bekennt, ist für Tierfreunde wählbar. Auch das wollen wir mit dem Motto des Welttierschutztages klarstellen. Und zwar so frühzeitig, dass die örtlichen Kandidaten aller Parteien sich daran messen lassen können und müssen", so Schröder weiter.
Hintergrund: Verbandsklage im Tierschutz Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Nur Organisationen, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Organisationen nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken. So würde es beispielsweise genügen, die Rechtmäßigkeit umstrittener Haltungssysteme an einem Ort gerichtlich prüfen zu lassen. Das Urteil würde dann analog für alle anderen Orte gelten.
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel.: (0228) 60 49 60
Fax: (0228) 60 49 640
URL: www.tierschutzbund.de
Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober rufen der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitgliedsvereine das Leitmotto "Stimme für die Tiere - Für ein neues Tierschutzgesetz mit Verbandsklage" aus. Damit stellt der Verband im Rahmen der Kampagne "Für ein neues Tierschutzgesetz" die überfällige Einführung des Tierschutzklagerechts in den Mittelpunkt der Diskussionen und greift zudem frühzeitig und direkt in den anstehenden Bundestagswahlkampf ein. Die bisher vorliegenden, wenigen Änderungsvorschläge der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz sind ungenügend. Absehbar ist, dass die Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag weitergehende Änderungen ablehnen wird. Zu befürchten ist, dass es sogar noch zu Verschlechterungen der Vorschläge kommt, beispielhaft das Brandzeichen für Pferde. Daher wird es - unabhängig von der zeitnah anstehenden Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren - auch nach parlamentarischen Entscheidungen nötig sein, den Druck zu erhöhen um ein Gesetz durchzusetzen, durch das Tiere wirklich geschützt werden.
"Der Kampf um ein neues Tierschutzgesetz ist nach den von der Bundesregierung und Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegten Änderungen noch nicht beendet. Nachbesserungen sind unumgänglich, damit aus dem Tier-Nutz-Gesetz ein Gesetz wird, das die Tiere wirklich schützt. Nur dann kann Deutschland die Führungsrolle beim Tierschutz in der EU glaubwürdig für sich beanspruchen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und ergänzt: "Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ist zudem dringlich. Ohne bleibt das Staatsziel Tierschutz ein zahnloser Tiger."
Ein Vierteljahrhundert ist es her, dass das Tierschutzgesetz neu gefasst wurde. Seit zehn Jahren steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. An der realen Situation der Tiere hat sich seither wenig geändert. Daher bleiben die Forderung nach einer umfassenden Novellierung des Tierschutzgesetzes und die Einführung des Verbandsklagerechts. "Nur wer sich hierzu bekennt, ist für Tierfreunde wählbar. Auch das wollen wir mit dem Motto des Welttierschutztages klarstellen. Und zwar so frühzeitig, dass die örtlichen Kandidaten aller Parteien sich daran messen lassen können und müssen", so Schröder weiter.
Hintergrund: Verbandsklage im Tierschutz Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Nur Organisationen, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Organisationen nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken. So würde es beispielsweise genügen, die Rechtmäßigkeit umstrittener Haltungssysteme an einem Ort gerichtlich prüfen zu lassen. Das Urteil würde dann analog für alle anderen Orte gelten.
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