17.08.2012 11:28 Uhr in Gesundheit & Wellness von Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Neuer Forschungsschwerpunkt der Antidiskriminierungsstelle, Lüders: Chronische Krankheiten gehören ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Kurzfassung: Neuer Forschungsschwerpunkt der Antidiskriminierungsstelle, Lüders: Chronische Krankheiten gehören ins Allgemeine GleichbehandlungsgesetzMenschen mit chronischen Krankheiten wie Multipler Sklerose, ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 17.08.2012] Neuer Forschungsschwerpunkt der Antidiskriminierungsstelle, Lüders: Chronische Krankheiten gehören ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Menschen mit chronischen Krankheiten wie Multipler Sklerose, Krebs oder Aids fühlen sich sowohl im Arbeitsleben als auch im übrigen Privatrecht fortwährenden Benachteiligungen ausgesetzt. Das gilt insbesondere bei versicherungsrechtlichen Geschäften wie beim Zugang zu privatrechtlichem Versicherungsschutz. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt deshalb ab sofort einen Forschungsschwerpunkt auf den Diskriminierungsschutz von chronisch Kranken.
Mit der Vergabe des Rechtsgutachtens "Benachteiligungen aufgrund chronischer Krankheit" will die Antidiskriminierungsstelle ein deutliches Zeichen für eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf chronische Krankheiten setzen. Chronische Krankheiten sind in Deutschland nicht explizit durch das Allgemeine Gleichbehandlungssetz (AGG) geschützt. "Sechs Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sehen wir hier eine der augenfälligsten Lücken im Gesetz", sagte ADS-Leiterin Christine Lüders. Es sei unverständlich, warum der Gesetzgeber Menschen mit chronischen Krankheiten vom Schutzbereich des AGG ausnehme.
In der nun von der Antidiskriminierungsstelle in Auftrag gegebenen Expertise soll geklärt werden, in welchen Fällen eine chronische Krankheit als Behinderung im Sinne des SGB IX und des AGG anzuerkennen ist. Ziel des Auftrages ist es, anhand von diskriminierungsrechtlich relevanten Fallkonstellationen zu analysieren, inwieweit Menschen mit chronischer Krankheit im bestehenden Privat- und Arbeitsrecht vor Benachteiligungen geschützt sind und welche Schutzlücken bestehen. Das Rechtsgutachten soll auch klären, ob und inwieweit sich Schutzmechanismen für Menschen mit chronischen Krankheiten aus internationalen Verpflichtungen ergeben und inwieweit diese umgesetzt werden. Außerdem wird ein internationaler Vergleich zeigen, wie Menschen mit chronischen Erkrankungen in anderen Ländern vor Diskriminierungen geschützt sind und wie sich diese Beispiele auf das deutsche Modell übertragen lassen. England zum Beispiel zählt in seinem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich HIV, Multiple Sklerose und Krebs auf. Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützten vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. Und in den Niederlanden und Rumänien werden chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt.
Die Ergebnisse der Expertise werden 2013 im Rahmen des Jahres "Selbstbestimmt dabei. Immer" gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Weitere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de.
Menschen mit chronischen Krankheiten wie Multipler Sklerose, Krebs oder Aids fühlen sich sowohl im Arbeitsleben als auch im übrigen Privatrecht fortwährenden Benachteiligungen ausgesetzt. Das gilt insbesondere bei versicherungsrechtlichen Geschäften wie beim Zugang zu privatrechtlichem Versicherungsschutz. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt deshalb ab sofort einen Forschungsschwerpunkt auf den Diskriminierungsschutz von chronisch Kranken.
Mit der Vergabe des Rechtsgutachtens "Benachteiligungen aufgrund chronischer Krankheit" will die Antidiskriminierungsstelle ein deutliches Zeichen für eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf chronische Krankheiten setzen. Chronische Krankheiten sind in Deutschland nicht explizit durch das Allgemeine Gleichbehandlungssetz (AGG) geschützt. "Sechs Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sehen wir hier eine der augenfälligsten Lücken im Gesetz", sagte ADS-Leiterin Christine Lüders. Es sei unverständlich, warum der Gesetzgeber Menschen mit chronischen Krankheiten vom Schutzbereich des AGG ausnehme.
In der nun von der Antidiskriminierungsstelle in Auftrag gegebenen Expertise soll geklärt werden, in welchen Fällen eine chronische Krankheit als Behinderung im Sinne des SGB IX und des AGG anzuerkennen ist. Ziel des Auftrages ist es, anhand von diskriminierungsrechtlich relevanten Fallkonstellationen zu analysieren, inwieweit Menschen mit chronischer Krankheit im bestehenden Privat- und Arbeitsrecht vor Benachteiligungen geschützt sind und welche Schutzlücken bestehen. Das Rechtsgutachten soll auch klären, ob und inwieweit sich Schutzmechanismen für Menschen mit chronischen Krankheiten aus internationalen Verpflichtungen ergeben und inwieweit diese umgesetzt werden. Außerdem wird ein internationaler Vergleich zeigen, wie Menschen mit chronischen Erkrankungen in anderen Ländern vor Diskriminierungen geschützt sind und wie sich diese Beispiele auf das deutsche Modell übertragen lassen. England zum Beispiel zählt in seinem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich HIV, Multiple Sklerose und Krebs auf. Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützten vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. Und in den Niederlanden und Rumänien werden chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt.
Die Ergebnisse der Expertise werden 2013 im Rahmen des Jahres "Selbstbestimmt dabei. Immer" gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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