17.08.2012 12:24 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Mehr Qualität im Gesundheitswesen durch finanzielle Anreize – Gutachten stellt Möglichkeiten für Pay-for-Performance vor
Kurzfassung: Mehr Qualität im Gesundheitswesen durch finanzielle Anreize - Gutachten stellt Möglichkeiten für Pay-for-Performance vorDas Bundesministerium für Gesundheit hat heute das Gutachten mit dem Titel " ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 17.08.2012] Mehr Qualität im Gesundheitswesen durch finanzielle Anreize - Gutachten stellt Möglichkeiten für Pay-for-Performance vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute das Gutachten mit dem Titel "Pay-for-Performance im Gesundheitswesen: Sachstandsbericht zu Evidenz und Realisierung sowie Darlegung der Grundlagen für eine künftige Weiterentwicklung" veröffentlicht. Das Gutachten wurde im Herbst 2010 an die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) vergeben.
Ziel des Projekts war es, eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Erfahrungen mit Pay-for-Performance (P4P) in der Versorgung zu erhalten. Die Möglichkeiten, die Versorgungsqualität mittels finanzieller Anreize (P4P) zu verbessern, werden national und international diskutiert und in einigen Ländern bereits eingesetzt.
Staatssekretär Thomas Ilka sagte zu Veröffentlichung des Gutachtens: "Das Gutachten bietet einen guten Überblick über die nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich Pay-for-Performance und stellt eine wichtige Diskussionsgrundlage für Weiterentwicklungen in diesem Bereich dar. Es macht aber auch deutlich, dass vor einer breiteren Einführung solcher Verfahren noch Forschungsbedarf besteht."
So betonen die Wissenschaftler, dass das komplexe Pay-for-Performance-Instrument erst dann gewählt werden soll, wenn die Möglichkeiten der vorhandenen anderen Steuerungsinstrumente ausgeschöpft sind und zweifelsfrei die Wirksamkeit von Pay-for-Performance-Projekten nachgewiesen wurde.
Im deutschen Gesundheitswesen gibt es bisher erste Ansätze von P4P-Elementen beispielsweise in Selektivverträgen oder Chronikerprogrammen, um Anreize zu einer Qualitätsverbesserung zu setzen. Wenngleich diese und sonstige Erfahrungen - trotz schwacher wissenschaftlicher Belege - für den Einsatz von Anreizsystemen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sprechen, sehen die Gutachter noch erheblichen Bedarf an Forschungserkenntnissen, um die Wirkungen fundiert beurteilen zu können. Außerdem mangelt es an geeigneten Qualitätsindikatoren und die Qualitätsmessung mit diesem Instrumentarium trifft nicht selten auf Probleme.
Um die Diskussion zu fördern und den aktuellen Kenntnisstand allen Interessierten zur Verfügung zu stellen, ist das Gutachten, für dessen Inhalt die Autoren verantwortlich sind, auf der Internet-Seite des BMG unter www.bundesgesundheitsministerium.de/pay-for-performance veröffentlicht.
Kontakt:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: +49 (1888) 441-0
Telefax: +49 (1888) 441-1830
Mail: info@bmg.bund.de
URL: http://www.bmg.bund.de
Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute das Gutachten mit dem Titel "Pay-for-Performance im Gesundheitswesen: Sachstandsbericht zu Evidenz und Realisierung sowie Darlegung der Grundlagen für eine künftige Weiterentwicklung" veröffentlicht. Das Gutachten wurde im Herbst 2010 an die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) vergeben.
Ziel des Projekts war es, eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Erfahrungen mit Pay-for-Performance (P4P) in der Versorgung zu erhalten. Die Möglichkeiten, die Versorgungsqualität mittels finanzieller Anreize (P4P) zu verbessern, werden national und international diskutiert und in einigen Ländern bereits eingesetzt.
Staatssekretär Thomas Ilka sagte zu Veröffentlichung des Gutachtens: "Das Gutachten bietet einen guten Überblick über die nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich Pay-for-Performance und stellt eine wichtige Diskussionsgrundlage für Weiterentwicklungen in diesem Bereich dar. Es macht aber auch deutlich, dass vor einer breiteren Einführung solcher Verfahren noch Forschungsbedarf besteht."
So betonen die Wissenschaftler, dass das komplexe Pay-for-Performance-Instrument erst dann gewählt werden soll, wenn die Möglichkeiten der vorhandenen anderen Steuerungsinstrumente ausgeschöpft sind und zweifelsfrei die Wirksamkeit von Pay-for-Performance-Projekten nachgewiesen wurde.
Im deutschen Gesundheitswesen gibt es bisher erste Ansätze von P4P-Elementen beispielsweise in Selektivverträgen oder Chronikerprogrammen, um Anreize zu einer Qualitätsverbesserung zu setzen. Wenngleich diese und sonstige Erfahrungen - trotz schwacher wissenschaftlicher Belege - für den Einsatz von Anreizsystemen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sprechen, sehen die Gutachter noch erheblichen Bedarf an Forschungserkenntnissen, um die Wirkungen fundiert beurteilen zu können. Außerdem mangelt es an geeigneten Qualitätsindikatoren und die Qualitätsmessung mit diesem Instrumentarium trifft nicht selten auf Probleme.
Um die Diskussion zu fördern und den aktuellen Kenntnisstand allen Interessierten zur Verfügung zu stellen, ist das Gutachten, für dessen Inhalt die Autoren verantwortlich sind, auf der Internet-Seite des BMG unter www.bundesgesundheitsministerium.de/pay-for-performance veröffentlicht.
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10117 Berlin
Telefon: +49 (1888) 441-0
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Weitere Informationen
Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 (1888) 441-0; http://www.bmg.bund.de
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