Schuldspruch von Pussy Riot verletzt Recht auf Meinungsfreiheit

Kurzfassung: Schuldspruch von Pussy Riot verletzt Recht auf MeinungsfreiheitAnlässlich des Urteilsspruchs gegen drei Mitglieder der russischen Punkband "Pussy Riot" erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 17.08.2012] Schuldspruch von Pussy Riot verletzt Recht auf Meinungsfreiheit

Anlässlich des Urteilsspruchs gegen drei Mitglieder der russischen Punkband "Pussy Riot" erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:
"Rowdytum" lautet der Schuldspruch gegen Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch von der Band "Pussy Riot" für ihr Putin-kritisches Punkgebet. Meinungsfreiheit als Rowdytum zu etikettieren, kann nur den Herrschenden eines autoritären Systems in den Sinn kommen. Das Urteil des Moskauer Gerichts ist politisch begründet und soll allen Regimekritikern eine Warnung sein. Diese Strategie wird nicht aufgehen. Der Widerstand gegen die zunehmende Einschränkung der politischen und bürgerlichen Rechte in Russland wächst. Vor allem die junge Generation fordert ihre Rechte ein, die ihr nicht nur nach den internationalen Konventionen zustehen, zu deren Einhaltung Russland sich verpflichtet hat, sondern auch nach Artikel 44 der russischen Verfassung: "Jedem wird die Freiheit literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer und anderer Arten schöpferischer Tätigkeit sowie die Freiheit der Lehre garantiert."
Das Strafmaß ist noch nicht verkündet. Auch wenn es unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren Haft liegen sollte, ist der Schuldspruch an sich schon eine Schande für die russische Justiz, die der Politik ganz zu Diensten ist.
Die drei Frauen sind politische Gefangene. Sie haben mit friedlichen Mitteln in einer Kirche ihren politischen Protest ausgedrückt. Deshalb sind sie sofort und bedingungungslos freizulassen.

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