20.08.2012 15:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten.
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Autor der Pressemeldung "Bundesgerichtshof gibt Clerical Medical Anlegern Schützenhilfe" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.