21.08.2012 08:43 Uhr in Medien & Presse und in Gesundheit & Wellness von Ciper & Coll.

Ciper & Coll. erzielen vor dem Landgericht Arnsberg für medizingeschädigte Patienten 300.000,- Euro

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Überkorrektur und Vaginalstenose nach Hysterektomie, LG Arnsberg,
Kurzfassung: Die Klägerin litt an ungewolltem Harnverlust, woraufhin im Krankenhaus der Beklagten eine Hysterektomie vorgenommen wurde. Postoperativ traten erhebliche Komplikationen auf. Seti dem Vorfall leidet die Patientin an Dauerschmerzen, Inkontinenz, ein geregeltes Sexualleben ist nicht mehr möglich, ihrer Berufstätigkeit kann sie nicht mehr nachgehen.
[Ciper & Coll. - 21.08.2012] Ciper & Coll. erzielen vor dem Landgericht Arnsberg für medizingeschädigte Patienten 300.000,- Euro

Landgericht Arnsberg
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Überkorrektur und Vaginalstenose nach Hysterektomie, LG Arnsberg, Az. I - 5 O 3/06

Chronologie:
Die Klägerin litt an ungewolltem Harnverlust, woraufhin im Krankenhaus der Beklagten eine Hysterektomie vorgenommen wurde. Postoperativ traten erhebliche Komplikationen auf. Seti dem Vorfall leidet die Patientin an Dauerschmerzen, Inkontinenz, ein geregeltes Sexualleben ist nicht mehr möglich, ihrer Berufstätigkeit kann sie nicht mehr nachgehen.

Verfahren:
Das Landgericht Arnsberg hat die Angelegenheit fachmedizinisch würdigen lassen. Der Gutachter kam zunächst zu dem Ergebnis, die Behandlung sei korrekt gewesen. Daraufhin wies das Landgericht die Klage ab. Auf die Berufung der Klägerin durch ihre Prozessbevollmächtigten Ciper & Coll. zum Oberlandesgericht Hamm, stellte das OLG entgegen dem LG fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen und verwies den Rechtsstreit zurück and das Landgericht Arnsberg zur Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes. Die Parteien einigten sich sodann nach weiteren langwierigen Verhandlungen auf eine pauschale Entschädigung von 300.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Unrichtige Entscheidungen von Untergerichten werden von qualifizierten OLG-Senaten in der Regel revidiert. Daher ist es für den medizingeschädigten Patienten oftmals indiziert, negative erstinstanzliche Urteile in der Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen, so wie hier, meint Dr. Dirk C. Ciper LLM, der sachbearbeitende Anwalt des Falles. Wäre der vorliegenden Rechtsstreit nach der Erstentscheidung nicht weiterverfolgt worden, wäre der Geschädigten die Vergleichssumme entgangen, die wie erwähnt im deutlich sechsstelligen Eurobereich liegt.
Weitere Informationen
Ciper & Coll.
Ciper & Coll. Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt
Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; www.ciper.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr dirk ciper

Ciper & Coll.
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0211 556207
Fax:
0211 55 31 29
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/57309

https://www.prmaximus.de/pressefach/ciper-und-coll.-pressefach.html
Die Pressemeldung "Ciper & Coll. erzielen vor dem Landgericht Arnsberg für medizingeschädigte Patienten 300.000,- Euro" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Ciper & Coll. erzielen vor dem Landgericht Arnsberg für medizingeschädigte Patienten 300.000,- Euro" ist Ciper & Coll., vertreten durch dirk ciper.