21.08.2012 17:40 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG)
Schutz des ungeborenen Lebens oberste Priorität - Bayern fordert Nachbesserungen bei PID-Verordnung
Kurzfassung: Schutz des ungeborenen Lebens oberste Priorität - Bayern fordert Nachbesserungen bei PID-VerordnungBayern lehnt den Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Präimplantationsdiagno ...
[Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) - 21.08.2012] Schutz des ungeborenen Lebens oberste Priorität - Bayern fordert Nachbesserungen bei PID-Verordnung
Bayern lehnt den Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vehement ab und fordert Nachbesserungen. Dies betont der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber im Vorfeld der Länderanhörung am Donnerstag (23. August) in Bonn. Huber: "Der Schutz des ungeborenen Lebens muss oberste Priorität haben. Das ist gelebter christlicher Glaube. Wir müssen sicherstellen, dass die neuen medizinischen Möglichkeiten der PID verantwortungsbewusst genutzt werden - und nur wenn es zwingend notwendig ist." Bayern fordert, den Verordnungsentwurf grundlegend zu überarbeiten. Bayerns kritische Haltung gegenüber dem Verordnungsentwurf entspricht auch den Positionen der katholischen und evangelischen Kirchen im Freistaat. Kommt der Bund den bayerischen Forderungen nicht nach, wird Bayern seine Ziele im Bundesrat weiter verfolgen.
Das bayerische Gesundheitsministerium fordert konkret, die Zahl der PID-Zentren zu beschränken. Ziel muss laut Huber bleiben, die PID nur in besonderen Ausnahmesituationen zuzulassen. Nach dem Verordnungsentwurf soll in den PID-Zentren auch die Beratung über die psychischen und sozialen Folgen der Untersuchung erfolgen. Huber stellt klar: "Auch das lehnt Bayern entschieden ab. In den Zentren kann keine unabhängige und ergebnisoffene Beratung gewährleistet werden. Das kann nur eine staatlich anerkannte Institution." Zudem müssen die Regelungen zur Ethikkommission überarbeitet werden, die die Voraussetzungen für eine PID prüfen und bewerten soll. "Es muss eine zentrale Ethikkommission auf Bundesebene geben, damit die Entscheidungen nach einheitlichen Maßstäben getroffen werden. Wenn Ethikkommissionen auf Länderebene eingerichtet werden, dann muss gewährleistet sein, dass nur einmal ein Antrag auf PID gestellt werden darf. Wir wollen keinen Medizintourismus auf Kosten des Lebens", so Huber. Außerdem soll die Ethikkommission ausgewogener als bisher vorgesehen besetzt sein. Wichtig ist laut Huber, dass auch die seelsorgerliche und theologisch-ethische Fachkompetenz vertreten ist. Zudem muss die Kommission auch die psychischen und sozialen Folgen sowie die ethischen Aspekte der PID im konkreten Einzelfall berücksichtigen können. Huber unterstreicht: "Die Entscheidung für eine PID muss umfassend geprüft werden. Medizinische Notwendigkeiten dürfen nicht der alleinige Maßstab sein. Sonst verlieren das Embryonenschutzgesetz und die Ethikkommission ihren Sinn und Zweck."
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Deutschland
Telefon: (089) 9214 - 0
Telefax: (089) 9214-2266
Mail: poststelle@stmlu.bayern.de
URL: http://www.stmug.bayern.de/impressum/index.htm
Bayern lehnt den Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vehement ab und fordert Nachbesserungen. Dies betont der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber im Vorfeld der Länderanhörung am Donnerstag (23. August) in Bonn. Huber: "Der Schutz des ungeborenen Lebens muss oberste Priorität haben. Das ist gelebter christlicher Glaube. Wir müssen sicherstellen, dass die neuen medizinischen Möglichkeiten der PID verantwortungsbewusst genutzt werden - und nur wenn es zwingend notwendig ist." Bayern fordert, den Verordnungsentwurf grundlegend zu überarbeiten. Bayerns kritische Haltung gegenüber dem Verordnungsentwurf entspricht auch den Positionen der katholischen und evangelischen Kirchen im Freistaat. Kommt der Bund den bayerischen Forderungen nicht nach, wird Bayern seine Ziele im Bundesrat weiter verfolgen.
Das bayerische Gesundheitsministerium fordert konkret, die Zahl der PID-Zentren zu beschränken. Ziel muss laut Huber bleiben, die PID nur in besonderen Ausnahmesituationen zuzulassen. Nach dem Verordnungsentwurf soll in den PID-Zentren auch die Beratung über die psychischen und sozialen Folgen der Untersuchung erfolgen. Huber stellt klar: "Auch das lehnt Bayern entschieden ab. In den Zentren kann keine unabhängige und ergebnisoffene Beratung gewährleistet werden. Das kann nur eine staatlich anerkannte Institution." Zudem müssen die Regelungen zur Ethikkommission überarbeitet werden, die die Voraussetzungen für eine PID prüfen und bewerten soll. "Es muss eine zentrale Ethikkommission auf Bundesebene geben, damit die Entscheidungen nach einheitlichen Maßstäben getroffen werden. Wenn Ethikkommissionen auf Länderebene eingerichtet werden, dann muss gewährleistet sein, dass nur einmal ein Antrag auf PID gestellt werden darf. Wir wollen keinen Medizintourismus auf Kosten des Lebens", so Huber. Außerdem soll die Ethikkommission ausgewogener als bisher vorgesehen besetzt sein. Wichtig ist laut Huber, dass auch die seelsorgerliche und theologisch-ethische Fachkompetenz vertreten ist. Zudem muss die Kommission auch die psychischen und sozialen Folgen sowie die ethischen Aspekte der PID im konkreten Einzelfall berücksichtigen können. Huber unterstreicht: "Die Entscheidung für eine PID muss umfassend geprüft werden. Medizinische Notwendigkeiten dürfen nicht der alleinige Maßstab sein. Sonst verlieren das Embryonenschutzgesetz und die Ethikkommission ihren Sinn und Zweck."
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