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BGH Urteil zur Rechtsscheinhaftung
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Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann eine Haftung durch eine namensgleiche GmbH in Betracht kommen. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 116/11) hat sich für eine solche Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen. ... weiter lesen Quelle
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