22.08.2012 08:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann eine Haftung durch eine namensgleiche GmbH in Betracht kommen. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 116/11) hat sich für eine solche Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen.
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