22.08.2012 08:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Kosten einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind auch erstattungsfähig, wenn der Schuldner bereits durch einen Dritten als weiteren Mitbewerber abgemahnt wurde und der Gläubiger davon keine Kenntnis hat. Die erneute Abmahnung stellt sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt dar.
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Autor der Pressemeldung "Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.