22.08.2012 10:04 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Bundesländer beraten: Deutsches Jagdrecht muss nach EU-Urteil geändert werden
Kurzfassung: Bundesländer beraten: Deutsches Jagdrecht muss nach EU-Urteil geändert werden Gemeinsam mit seinen 16 Landesverbänden fordert der Deutsche Tierschutzbund die Bundesländer auf, sich bei der Bundesr ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 22.08.2012] Bundesländer beraten: Deutsches Jagdrecht muss nach EU-Urteil geändert werden
Gemeinsam mit seinen 16 Landesverbänden fordert der Deutsche Tierschutzbund die Bundesländer auf, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes einzusetzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Ende Juni geurteilt, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt dulden müssen, sofern sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen. Folglich muss das System der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften angepasst werden. Voraussichtlich am heutigen 22. August kommen die jeweiligen Ländervertreter zu Beratungen zusammen, um über eine mögliche Novellierung des Bundesjagdgesetzes zu beraten. Der Deutsche Tierschutzbund und seine Landesverbände hatten die Bundesländer angeschrieben und um Unterstützung gebeten.
"Es war schon lange ein Problem, dass Tierliebhaber, Tierschützer und insbesondere Tierschutzorganisationen einer Zwangsbejagung auf ihrem Gelände aus ethischen Gründen nicht widersprechen konnten. Jetzt ist es Zeit, diese antiquierte Regelung abzuschaffen", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Gemäß dem im Bundesjagdgesetz verankerten Reviersystem waren Grundstücksbesitzer, deren Grundstücksflächen kleiner als 75 Hektar sind, bisher automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft - ob sie wollten oder nicht. Dies bedeutete auch, dass man die Jagd auf dem eigenen Grundstück ebenso dulden musste wie z.B. die Errichtung von Hochsitzen. Das Urteil des EGMR bestätigte nun die Einschätzung der Tierschützer, nach dem die aktuelle Regelung die Eigentumsnutzung übermäßig einschränkt.
Die Entscheidung stellt insbesondere im Hinblick auf die Verbindung mit der Gewissensfreiheit und dem durch das Staatsziel Tierschutz verstärkten Gedanken des ethischen Tierschutzes einen Meilenstein dar. Die Bundesregierung und die Vertreter der Bundesländer sind nun gefordert, die Vorgaben des EGMR schnellstmöglich umzusetzen und der Privilegierung der Jägerschaft Grenzen zu setzen. Jeder Bürger muss grundsätzlich nach eigenen ethischen oder natur- oder tierschützerischen Grundsätzen oder aus Aspekten der Sicherheit entscheiden dürfen, wer wann in welcher Weise sein Grundstück betreten darf.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Telefon: +49-(0)228-60496-24
Telefax: +49-(0)228-60496-41
Mail: presse@tierschutzbund.de
Gemeinsam mit seinen 16 Landesverbänden fordert der Deutsche Tierschutzbund die Bundesländer auf, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes einzusetzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Ende Juni geurteilt, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt dulden müssen, sofern sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen. Folglich muss das System der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften angepasst werden. Voraussichtlich am heutigen 22. August kommen die jeweiligen Ländervertreter zu Beratungen zusammen, um über eine mögliche Novellierung des Bundesjagdgesetzes zu beraten. Der Deutsche Tierschutzbund und seine Landesverbände hatten die Bundesländer angeschrieben und um Unterstützung gebeten.
"Es war schon lange ein Problem, dass Tierliebhaber, Tierschützer und insbesondere Tierschutzorganisationen einer Zwangsbejagung auf ihrem Gelände aus ethischen Gründen nicht widersprechen konnten. Jetzt ist es Zeit, diese antiquierte Regelung abzuschaffen", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Gemäß dem im Bundesjagdgesetz verankerten Reviersystem waren Grundstücksbesitzer, deren Grundstücksflächen kleiner als 75 Hektar sind, bisher automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft - ob sie wollten oder nicht. Dies bedeutete auch, dass man die Jagd auf dem eigenen Grundstück ebenso dulden musste wie z.B. die Errichtung von Hochsitzen. Das Urteil des EGMR bestätigte nun die Einschätzung der Tierschützer, nach dem die aktuelle Regelung die Eigentumsnutzung übermäßig einschränkt.
Die Entscheidung stellt insbesondere im Hinblick auf die Verbindung mit der Gewissensfreiheit und dem durch das Staatsziel Tierschutz verstärkten Gedanken des ethischen Tierschutzes einen Meilenstein dar. Die Bundesregierung und die Vertreter der Bundesländer sind nun gefordert, die Vorgaben des EGMR schnellstmöglich umzusetzen und der Privilegierung der Jägerschaft Grenzen zu setzen. Jeder Bürger muss grundsätzlich nach eigenen ethischen oder natur- oder tierschützerischen Grundsätzen oder aus Aspekten der Sicherheit entscheiden dürfen, wer wann in welcher Weise sein Grundstück betreten darf.
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