22.08.2012 14:00 Uhr in Gesellschaft & Familie von Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt Gesetzentwurf zur "Homo-Ehe
Kurzfassung: Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt Gesetzentwurf zur "Homo-Ehe" Lüders: "Überfälliger Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule"Die unabhängige Antidiskriminier ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 22.08.2012] Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt Gesetzentwurf zur "Homo-Ehe"
Lüders: "Überfälliger Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule"
Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums "zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" begrüßt. "Das ist ein überfälliger und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule", sagte ADS-Leiterin Christine Lüders am Mittwoch in Berlin.
Das geplante Gesetz stellt Lebenspartner etwa in der Zivilprozessordnung, im Bürgerlichen Recht und im Strafrecht Ehegatten ausdrücklich gleich. Lüders äußerte die Hoffnung, dass die Initiative nun von allen Fachministerien mitgetragen und im Bundestag eingebracht wird. Gerade im Bereich der Minderheitenrechte sei "überparteiliches Handeln entscheidend".
Ungeachtet dessen bedarf es nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jedoch weiterer Anstrengungen des Gesetzgebers für die Gleichstellung homosexueller Paare. Um eine völlige Gleichstellung auch im Einkommenssteuer- und im Adoptionsrecht zu erreichen, sei es sinnvoll, die Ehe grundsätzlich für Lesben und Schwulen zu öffnen, sagte Lüders: "Die Ehe zweiter Klasse ist einfach nicht mehr zeitgemäß". Das zeige auch der Blick ins Ausland. Viele Länder haben die Ehe für Lesben und Schwule bereits eingeführt, darunter Portugal, Spanien, die Niederlande, Belgien, Schweden, Norwegen, Südafrika und Argentinien.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Weitere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de.
Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge
Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de
Lüders: "Überfälliger Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule"
Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums "zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" begrüßt. "Das ist ein überfälliger und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule", sagte ADS-Leiterin Christine Lüders am Mittwoch in Berlin.
Das geplante Gesetz stellt Lebenspartner etwa in der Zivilprozessordnung, im Bürgerlichen Recht und im Strafrecht Ehegatten ausdrücklich gleich. Lüders äußerte die Hoffnung, dass die Initiative nun von allen Fachministerien mitgetragen und im Bundestag eingebracht wird. Gerade im Bereich der Minderheitenrechte sei "überparteiliches Handeln entscheidend".
Ungeachtet dessen bedarf es nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jedoch weiterer Anstrengungen des Gesetzgebers für die Gleichstellung homosexueller Paare. Um eine völlige Gleichstellung auch im Einkommenssteuer- und im Adoptionsrecht zu erreichen, sei es sinnvoll, die Ehe grundsätzlich für Lesben und Schwulen zu öffnen, sagte Lüders: "Die Ehe zweiter Klasse ist einfach nicht mehr zeitgemäß". Das zeige auch der Blick ins Ausland. Viele Länder haben die Ehe für Lesben und Schwule bereits eingeführt, darunter Portugal, Spanien, die Niederlande, Belgien, Schweden, Norwegen, Südafrika und Argentinien.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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