23.08.2012 10:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit dem Anfang dieses Jahres ergangenen Urteil hat der BGH verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist.
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Autor der Pressemeldung "Urteil des BGH zur Haftung eines ausgeschiedenen GbR- Gesellschafters" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.