Anhörung: Neues Hundegesetz in Hessen?

Kurzfassung: Anhörung: Neues Hundegesetz in Hessen?Der Deutsche Tierschutzbund, sein Landestierschutzverband Hessen und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßen gemeinsam den von der SPD-Land ...
[DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V. - 23.08.2012] Anhörung: Neues Hundegesetz in Hessen?

Der Deutsche Tierschutzbund, sein Landestierschutzverband Hessen und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßen gemeinsam den von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Hundehaltung in Hessen. Dieser steht heute im Landtags-Innenausschuss im Rahmen einer Anhörung zur Debatte. Der Gesetzentwurf setzt auf Gefahrenprävention und nicht auf pauschale Vorverurteilung von Hunden bestimmter Rassen. Neben der Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, wird in dem Entwurf auch ein Sachkundenachweis für Hundehalter gefordert. Hier setzen die Verbände darauf, dass der Gesetzgeber die Verpflichtung auf den Hundehalter beschränkt und nicht von allen Personen fordert, die ein Tier ausführen. Zudem plant die SPD-Fraktion eine Chip- und Registrierpflicht. Nach Auswertung der gemeinsamen Anhörung werden der Innen- und der Umweltausschuss in einer weiteren Sitzung eine Empfehlung für das Landtagsplenum aussprechen.
Der Landestierschutzverband Hessen war an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs entscheidend beteiligt. "Bereits seit Jahren fordern wir wie auch der bpt eine nachprüfbare Sachkunde für Hundehalter aller Rassen statt Rasselisten. Die Beißvorfälle mit Nicht-Listenhunden sind seit Einführung der Hessischen Verordnung kontinuierlich und rapide gestiegen - nun wird es Zeit für ein Hundegesetz, welches jeden Hund wieder Hund sein lässt und gleichzeitig für Sicherheit sorgt", so Hans-Jürgen Kost-Stenger, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Hessen.
Allerdings bietet nur eine länderübergreifende Kennzeichnung mit Registrierung umfassenden Schutz für das Tier. "Sinnvoll wäre es deshalb, wenn die Kennzeichnungs- und Registrierpflicht analog dem Hessischen Gesetz bundeseinheitlich geregelt würde", führt bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz fort. Die Verbände fordern deshalb die Bundesländer auf, das Kennzeichnen und Registrieren in ihren Hundegesetzen verpflichtend zu verankern.
"Es ist dringend geboten, die bisher geltende hessische Verordnung komplett zu überarbeiten Der Gesetzentwurf setzt präventiv an und dient damit der Gefahrenabwehr und dem Tierschutz. Falls sich im hessischen Landtag eine Mehrheit findet, wäre das eine auch gute Grundlage für eine dringend notwendige bundeseinheitliche Verordnung. 16 derzeit verschiedene Wege sind nicht zielfördernd", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, in einer Stellungnahme.
Das Deutsche Haustierregister (DHR) ist das derzeit einzige von einem gemeinnützig anerkannten Tierschutzdachverband, dem Deutschen Tierschutzbund, getragene Register. Falls das Land Hessen vorausgeht, steht das DHR im Rahmen einer "Beleihung" als Partner für ein hessisches Zentralregister bereit. Das DHR ist mit Millionen Daten aus ganz Europa vernetzt.

DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel.: (0228) 60 49 60
Fax: (0228) 60 49 640
E-Mail: Kontaktformular
URL: www.tierschutzbund.de
Weitere Informationen
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V. Der Deutsche Tierschutzbund wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet, um dem Missbrauch von Tieren wirksamer entgegentreten zu können. Heute sind ihm 16 Landesverbände und über 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik angeschlossen. Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder bzw. je angefangene 1.000 Mitglieder € 55,00. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet. Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. Jede Spende hilft uns bei unserem Einsatz für die Tiere. Angesichts der Milliarden, die die Industriezweige für Kampagnen und Werbung ausgeben, die Tiere für ihre Interessen - also für das Geschäft - ge- und missbrauchen, wünschen wir uns in Zukunft mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. Unsere fördernden Mitglieder helfen uns den Tieren zu helfen. Um gegen die Übermacht der Tiernutzer ein Gegengewicht zu schaffen, ist nicht nur Geld erforderlich. Jede Stimme, die sich für die Tiere erhebt, trägt dazu bei zu erreichen, dass Tieren in unserer Obhut endlich ein tiergerechtes Leben ohne Leiden gewährt wird.
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.,
, 53115 Bonn, Deutschland
Tel.: ; www.tierschutzbund.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.

53115 Bonn
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/57537

https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-tierschutzbund-e.v.-pressefach.html
Die Pressemeldung "Anhörung: Neues Hundegesetz in Hessen?" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Anhörung: Neues Hundegesetz in Hessen?" ist DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V., vertreten durch .