Hanse Capital Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll Insolvenz angemeldet haben

Hanse Capital Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll Insolvenz angemeldet haben
Kurzfassung: Die Anleger der Hanse Capital Container Flottenfonds blicken unruhigen Zeiten entgegen. Die Hanse Capital Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll Insolvenz angemeldet haben.
Hanse Capital Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll Insolvenz angemeldet haben GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.08.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entwicklungen des Hanse Capital Container Flottenfonds halten die betroffenen Anleger weiterhin in Atem. Neben der Insolvenz der HC Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll auch für die Einschiffungsgesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Zu den betroffenen Schiffen zählen die HC Klara, HC Laura, HC Maria und HC Julia.

Die Schwierigkeiten dieses Fonds sollen hauptsächlich aus den zu hohen Kosten für den Erwerb der Schiffe resultieren, die im Zeitpunkt des Fondsvertriebs bereits neun Jahre alt waren. Niedrige Charterraten der Transportschiffe und hohe Reparatur- und Instandhaltungskosten sollen zu Schwierigkeiten innerhalb der Flottenfonds geführt haben. Das 2009 beschlossene Sanierungskonzept soll aufgrund der dramatischen Entwicklung der Charterraten gescheitert sein.

Für die Anleger solcher Hanse Capital Container Flottenfonds könnte daher die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Verwertung der Schiffe könnte gegebenenfalls nicht ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Anleger der Hanse Capital Container Flottenfonds sollten ihre Situation nicht tatenlos hinnehmen. Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Anwälte beraten Sie gerne umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche.

Möglicherweise könnten Anleger Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung oder aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Außerdem könnten sich Schadensersatzansprüche daraus ergeben, dass Anleger unter Umständen nicht darüber aufgeklärt wurden, ob und in welcher Höhe zum Erwerb der Schiffe Darlehen aufgenommen wurden.

Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.

Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Kapitals zu vermeiden.

Sollten Sie als Betroffener sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.

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