27.08.2012 07:56 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: II ZR 197/10) wurde verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist.
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Autor der Pressemeldung "Urteil zur Haftung eines GbR-Gesellschafters" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.