29.08.2012 15:59 Uhr in Gesellschaft & Familie von Human Rights Watch

Iran: Proposed Penal Code Deeply Flawed

Kurzfassung: Iran: Proposed Penal Code Deeply FlawedProposed Amendments Would Violate Rights of Accused(Beirut) - Die vorgeschlagenen Änderungen des iranischen Strafgesetzbuches würden die Rechte von Angeklagten ...
[Human Rights Watch - 29.08.2012] Iran: Proposed Penal Code Deeply Flawed

Proposed Amendments Would Violate Rights of Accused
(Beirut) - Die vorgeschlagenen Änderungen des iranischen Strafgesetzbuches würden die Rechte von Angeklagten verletzen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die iranischen Behörden sollen die Gesetzesänderungen nicht in Kraft setzen und eine gründliche Überarbeitung des menschenrechtsverachtenden Strafrechts vornehmen.
Der 48-seitige Bericht "Codifying Repression: An Assessment of Irans New Penal Code dokumentiert, dass viele problematische Vorschriften des gegenwärtigen Strafrechts in den vorgeschlagenen Änderungen nicht aufgegriffen werden. Einige Änderungen würden vielmehr die Rechte von Angeklagten und Verurteilten weiter schwächen und den Richtern einen großen Ermessensspielraum bei denjenigen Strafen geben, die die Menschenrechte der Angeklagten verletzen. Gesetzgeber und Justizbeamte beschrieben die Änderungen als einen ernsthaften Versuch, Irans Verpflichtungen gegenüber internationalen Menschenrechtsabkommen zu erfüllen.
"Die Gesetzesänderungen helfen wenig, wenn es um Bestimmungen geht, die es der Regierung erlauben, Regierungskritiker zu foltern, einzusperren und hinzurichten", so Joe Stork, stellvertretender Direktor der Abteilung Naher Osten von Human Rights Watch. "Wenn der Iran seine Menschenrechtsverpflichtungen einhalten will, soll das Land solch beklagenswerte Methoden wie die Hinrichtung von Kindern, Amputationen von Gliedmaßen und Steinigungen vollständig und kategorisch verbieten."
Im Januar 2012 verabschiedete der Wächterrat, ein nicht gewähltes Gremium aus zwölf religiösen Juristen, die die Vereinbarkeit aller Gesetze mit der iranischen Verfassung und dem Scharia-Recht sicherstellen sollen, den endgültigen Text des reformierten Strafgesetzbuches. Das Parlament und andere aufsichtsführende Institutionen haben den Text mit den Änderungen bewilligt und endgültig beschlossen, doch Präsident Mahmoud Ahmadinedschad hat das veränderte Gesetzbuch noch nicht unterschrieben und somit noch nicht in Kraft gesetzt. Ayatollah Sadegh Laridschani, Chef der iranischen Justiz, hat angeordnet, dass die iranischen Gerichte weiterhin das alte Recht anwenden sollen, bis Ahmadinedschad die Änderungen mit seiner Unterschrift in Kraft setzt, was jederzeit passieren kann.
Das Islamische Strafgesetzbuch des Iran, welches seit 1991 in Kraft ist, spiegelt die Interpretation des Scharia-Rechts durch führende Geistliche wider, die auf der rechtswissenschaftlichen Strömung Jafari oder Twelver Shia basiert. Sie beinhaltet willkürliche (tazir) Bestrafungen, die nicht eigens im Scharia-Recht festgelegt sind und die bei den meisten iranischen Gesetzen zu nationaler Sicherheit Anwendung finden, nach denen politische Dissidenten in eigenen Revolutionsgerichten verurteilt werden.
Die jüngsten Reformen betreffen Änderungen bei drei Arten der Bestrafung, die im Scharia-Recht festgelegt sind: Hadd - Verbrechen gegen Gott, wie zum Beispiel Ehebruch und der Konsum von Alkohol, für die das Scharia-Recht festgelegte und spezifische Strafen vorsieht; Qesas - Vergeltungsrecht oder "ausgleichende Gerechtigkeit", oftmals auf Mord beschränkt; und Diyeh - Entschädigung der Opfer in Form von "Blutgeld".
Das größte Problem mit den neuen Bestimmungen ist, dass die Todesstrafe für minderjährige Täter und für Verbrechen, die nach internationalem Recht nicht als schwerwiegend gelten, weiter beibehalten wird. Zudem sind einige Verbrechen im Strafgesetzbuch weiter nicht klar definiert, die schwere Bestrafungen nach sich ziehen, einschließlich der Todesstrafe.
Darüber hinaus beinhalten sie unklare oder vage formulierte Gesetze zur nationalen Sicherheit, die die Ausübung von Grundrechten kriminalisieren. Außerdem würden die Änderungen den Gebrauch von Strafen, die auf Folter oder grausame und erniedrigende Behandlung hinauslaufen (wie zum Beispiel Steinigung, Auspeitschung und Amputation), weiterhin gestatten. Die Änderungen stützen auch bereits geltende diskriminierende Bestimmungen gegen Frauen und religiöse Minderheiten.
Entgegen offizieller Bekräftigungen, dass die Änderungen die Hinrichtung von Minderjährigen untersagen werden, behält das neue Gesetz die Todesstrafe für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bei. Kinder, die eines Tazir Verbrechens oder anderer Straftaten wie Drogendelikten überführt werden, können nicht länger zum Tode verurteilt werden, sondern werden stattdessen anderen Strafmaßnahmen und Rehabilitierungsprogrammen zugewiesen.
Das neue Strafgesetzbuch macht das Alter der Strafmündigkeit jedoch explizit am Alter der Mündigkeit oder Pubertät nach dem Scharia-Recht fest, das nach iranischer Rechtsprechung bei neun Jahren für Mädchen und 15 Jahren für Jungen liegt. Ein Richter darf daher wie bisher ein neunjähriges Mädchen oder einen 15-jährigen Jungen, die eines "Verbrechens gegen Gott" oder Qesas Verbrechen (wie Unzucht oder Mord) schuldig werden, zum Tode verurteilen, wenn er der Ansicht ist, dass das Kind die Natur des Verbrechens und dessen Konsequenzen verstanden hatte.
Der Iran ist weiter das Land, in dem weltweit die meisten Hinrichtungen von Menschen sattfinden, die beim Begehen der Straftat jünger als 18 Jahre waren. Die Regierung behauptet, dass der Iran keine Kinder hinrichtet, weil die Behörden warten, bis die Jugendlichen Straftäter 18 Jahre alt sind, bevor sie exekutiert werden. Im Jahr 2011 befanden sich mindestens 143 minderjährige Straftäter auf der Todesliste in iranischen Gefängnissen, die meisten von ihnen für Straftaten wie Vergewaltigung und Mord. Todesstrafen für solche Verbrechen wären von den Gesetzesänderungen nicht betroffen.
"Das absolute Verbot der Hinrichtung von minderjährigen Straftätern, die wegen willkürlicher Verbrechen wie Drogenhandel verurteilt sind, ist längst überfällig", so Stork. "Aber dies ist ein schwacher Trost für die vielen Kinder und ihre Familien, die sich gegenwärtig wegen anderer Straftaten auf der Todesliste befinden."
Die neuen Bestimmungen erlauben weiterhin die Todesstrafe für Handlungen, die überhaupt keine Straftat darstellen sollten - wie zum Beispiel bestimmte Arten von einvernehmlichen sexuellen Beziehungen außerhalb der Ehe - oder die nach internationalem Recht nicht unter die Kategorie "schwerste" Verbrechen fallen (meistes solche, die den Tod eines Menschen verursachen). Andere Verbrechen, die nach den neuen Verordnungen mit dem Tod bestraft werden, sind unter anderem die Beleidigung des Propheten Mohammed sowie der Besitz oder Verkauf illegaler Drogen.
Das überarbeitete Strafgesetzbuch erlaubt es Richtern, sich auf religiöse Quellen zu berufen, einschließlich des Scharia-Rechts und der von hohen Shia-Geistlichen verfassten Fatwas, um eine Person der Abtrünnigkeit zu überführen oder einen des Ehebruchs Angeklagten zur Steinigung zu verurteilen. Dies ist nach wie vor der Fall, obwohl nach dem Strafgesetzbuch kein Verbrechen der Abtrünnigkeit existiert und die Steinigung als Bestrafungsform für einen Ehebruch aus den gesetzlichen Bestimmungen entfernt wurde.
Die neuen Verordnungen erstrecken sich auch über weitläufig und vage definierte Sicherheitsverbrechen, die die Menschen für das Ausüben ihrer Rechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit bestrafen. Eine besorgniserregende Änderung betrifft den Artikel 287, der die Straftat des efsad-e fel arz oder das "Aussäen von Korruption" definiert. Die Gesetzgeber haben die Definition von efsad-e fel arz ausgeweitet, einem vormals unzureichend definierten Hadd Verbrechen, das eng mit Moharebeh (Feindseligkeit gegenüber Gott) verbunden ist und benutzt wurde, um Regimekritiker zum Tode zu verurteilen, die angeblich in bewaffnete Aktivitäten verwickelt waren oder mit "terroristischen Organisationen" zusammenarbeiteten. Die neue Definition beinhaltet auch gewaltfreie Aktivitäten wie die "Veröffentlichung von Lügen", das "Betreiben von Korruptions- oder Prostitutionszentren" oder das "Zerstören der Wirtschaft des Landes", wenn diese Tätigkeiten "die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Nation ernsthaft gefährden".
Unter dem derzeit geltenden Strafrecht haben die Behörden seit Januar 2010 mindestens 30 Personen mit der Anklage "Feindseligkeit gegenüber Gott" oder "Aussäen von Korruption" wegen ihre angeblichen Kontakte zu bewaffneten oder terroristischen Gruppen hingerichtet. Es ist außerdem bekannt, dass mindestens 28 kurdische Häftlinge auf ihre Hinrichtung warten. Ihre Verurteilung beruht auf Anklagen zu nationaler Sicherheit, einschließlich "Feindseligkeit gegenüber Gott". Laut des Berichts von Human Rights Watch deutet die Beweislage in einer Vielzahl dieser Fälle darauf hin, dass die iranischen Justizbehörden die Personen lediglich überführt, verurteilt und hingerichtet haben, weil sie Regimekritiker waren und nicht weil sie terroristische Aktionen begangen hatten.
Human Rights Watch lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab, weil sie äußerst grausam und in ihrer Wirkung unabänderlich ist. Zudem ist sie mit Willkür, Vorurteilen und Fehlern verbunden. Auch waren iranische Gerichtsverfahren, bei denen es um Kapitalverbrechen ging, in der Vergangenheit von schweren Verletzungen der Rechtstaatlichkeit und internationaler Standards für faire Gerichtsprozesse geprägt.
Die iranischen Behörden sollen die nach dem neuen Strafgesetzbuch erlaubten Bestrafungen abschaffen, die Folter oder grausame und unmenschliche Behandlung wie Auspeitschung, Steinigung oder Amputation beinhalten.
"Diese Änderungen des Strafrechts sind nichts weiter als eine Fortführung von Irans tadelnswertem Vorgehen, wenn es um die Rechtsprechung in den Gerichten geht", so Stork. "Eine echte strafrechtliche Reform im Iran erfordert eine komplette Aufhebung und gründliche Revision des iranischen Strafrechts, das bislang ein Instrument der systematischen Unterdrückung in den Händen der politischen Obrigkeiten, einschließlich der Justiz, ist.

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