31.08.2012 15:37 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Verbraucherinformationsgesetz: Leidtragende sind die Verbraucher
Kurzfassung: Verbraucherinformationsgesetz: Leidtragende sind die VerbraucherAm 1. September 2012 tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Dazu erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-B ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 31.08.2012] Verbraucherinformationsgesetz: Leidtragende sind die Verbraucher
Am 1. September 2012 tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft.
Dazu erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:
Beim neuen Verbraucherinformationsgesetz (VIG) fällt die Bilanz leider negativ aus: Den wenigen Verbesserungen stehen Verschlechterungen und handwerkliche Fehler gegenüber. Leidtragende sind Verbraucher und Behörden.
So fehlt bisher die Gebührenverordnung zum Gesetz. Angeblich aus rechtlichen Gründen - aber die Ursache für die Verzögerung liegt wohl eher in koalitionsinternen Differenzen zwischen Aigner und Rösler.
Anfragen zu Rechtsverstößen sind nicht mehr kostenfrei. Kostet die Bearbeitung mehr als 1.000 Euro, müssen die Kosten in voller Höhe von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden. Gleiches gilt für allgemeine Anfragen, deren Bearbeitung 250 Euro übersteigt. Das schreckt nicht nur Verbraucher, sondern auch Verbraucherschutzorganisationen und Journalisten ab. Dabei kommt gerade ihnen eine wichtige Rolle zu bei der Vermittlung von Informationen an die Verbraucher.
Die aktive Information der Verbraucher wird erheblich schwerer, denn die Behörden müssen künftig zwei Proben analysieren lassen und dafür Kosten von ungefähr 500 Euro pro Probe zahlen, wenn sie die Öffentlichkeit informieren wollen.
Die Diskussionen um die Smiley-Kennzeichnung in Berlin haben gezeigt, dass das Gesetz nicht klar genug gefasst ist. Wir brauchen Rechtssicherheit - auch im Interesse der Vollzugsbehörden. Wir fordern klare Regelungen für einen bundesweiten Restaurant-Smiley. Ministerin Aigner muss endlich einen Gesetzentwurf vorlegen - ohne Rücksicht auf Bayern. Bayern hatte als einziges Land in der Verbraucherministerkonferenz gegen eine Kennzeichnung der Betriebshygiene gestimmt. Nun versteckt sich Aigner hinter den Ländern und der Wirtschaftsministerkonferenz. Im Interesse der Verbraucher darf die zuständige Ministerin nicht hinnehmen, dass die Veröffentlichung von Hygienekontrollergebnissen an Bayern scheitert - auch wenn sie aus Bayern kommt.
Und die größte Schwäche des Gesetzes bleibt: Verbraucher haben immer noch keinen Auskunftsanspruch gegenüber den Unternehmen - obwohl dies damals bei der Erarbeitung des VIG unter der schwarz-roten Bundesregierung vereinbart und in einem Entschließungsantrag festgeschrieben worden war.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
Am 1. September 2012 tritt das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft.
Dazu erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:
Beim neuen Verbraucherinformationsgesetz (VIG) fällt die Bilanz leider negativ aus: Den wenigen Verbesserungen stehen Verschlechterungen und handwerkliche Fehler gegenüber. Leidtragende sind Verbraucher und Behörden.
So fehlt bisher die Gebührenverordnung zum Gesetz. Angeblich aus rechtlichen Gründen - aber die Ursache für die Verzögerung liegt wohl eher in koalitionsinternen Differenzen zwischen Aigner und Rösler.
Anfragen zu Rechtsverstößen sind nicht mehr kostenfrei. Kostet die Bearbeitung mehr als 1.000 Euro, müssen die Kosten in voller Höhe von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden. Gleiches gilt für allgemeine Anfragen, deren Bearbeitung 250 Euro übersteigt. Das schreckt nicht nur Verbraucher, sondern auch Verbraucherschutzorganisationen und Journalisten ab. Dabei kommt gerade ihnen eine wichtige Rolle zu bei der Vermittlung von Informationen an die Verbraucher.
Die aktive Information der Verbraucher wird erheblich schwerer, denn die Behörden müssen künftig zwei Proben analysieren lassen und dafür Kosten von ungefähr 500 Euro pro Probe zahlen, wenn sie die Öffentlichkeit informieren wollen.
Die Diskussionen um die Smiley-Kennzeichnung in Berlin haben gezeigt, dass das Gesetz nicht klar genug gefasst ist. Wir brauchen Rechtssicherheit - auch im Interesse der Vollzugsbehörden. Wir fordern klare Regelungen für einen bundesweiten Restaurant-Smiley. Ministerin Aigner muss endlich einen Gesetzentwurf vorlegen - ohne Rücksicht auf Bayern. Bayern hatte als einziges Land in der Verbraucherministerkonferenz gegen eine Kennzeichnung der Betriebshygiene gestimmt. Nun versteckt sich Aigner hinter den Ländern und der Wirtschaftsministerkonferenz. Im Interesse der Verbraucher darf die zuständige Ministerin nicht hinnehmen, dass die Veröffentlichung von Hygienekontrollergebnissen an Bayern scheitert - auch wenn sie aus Bayern kommt.
Und die größte Schwäche des Gesetzes bleibt: Verbraucher haben immer noch keinen Auskunftsanspruch gegenüber den Unternehmen - obwohl dies damals bei der Erarbeitung des VIG unter der schwarz-roten Bundesregierung vereinbart und in einem Entschließungsantrag festgeschrieben worden war.
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, 11011 Berlin, Deutschland
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