06.12.2010 08:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Der Axa Immoselect Immobilienfonds bleibt auch weiterhin geschlossen
Der Axa Immoselect Immobilienfonds bleibt auch weiterhin geschlossenKurzfassung: Die Anleger des Axa Immoselect können ihre Anteilsscheine auch weiterhin nicht zurückgeben. Der am 17.11.2009 geschlossene Immobilienfonds bleibt bis zu zwölf weitere Monate geschlossen. Grund hierfür ist, dass die Liquiditätsquote derzeit nicht ausreicht, um alle bei einer Öffnung zu erwartenden Anteilsrückgaben zu bedienen. Die Konsequenz ist, dass die Anleger, nun ein weiteres Jahr abwarten müssen, ob der Fonds wieder geöffnet wird.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 06.12.2010] Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schließung eines Fonds wie dem Axa Immoselect von Gesetzes wegen maximal zwei Jahre andauern kann. Für den Axa Immosselect gilt daher: Im November 2011 muss der Fonds entweder wieder öffnen, oder liquidiert werden. Obwohl das Fonds-Management eine Wiedereröffnung anstrebt und hierfür bis Ende nächstes Jahres durch Immobilienverkäufe die Liquiditätsrate des Fonds steigern will, sind viele Anleger verunsichert. Dies rührt nicht zuletzt daher, dass innerhalb kurzer Zeit die Abwicklung dreier anderer offener Fonds bekanntgegeben wurde, die auch nach zweijähriger Schließung nicht mehr geöffnet werden konnten. Anleger fürchten deshalb, im Falle einer Fonds-Abwicklung nicht ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurückzuerhalten.
Betroffene sollte den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, besteht. Ist dies der Fall, kann sich der Anleger schadlos halten. Zu beachten ist dabei allerdings stets Folgendes: Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, ist eine Frage des Einzelfalles. Es kommt auf die konkrete Situation des jeweiligen Anlegers an. Eine anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich.
Eine Schadensersatzpflicht der Bank könnte etwa dann bestehen, wenn sie den Anleger nicht über die bestehenden Risiken des Fonds (wie die Möglichkeit der Schließung oder des Wertverlustes) aufgeklärt hätte, dafür aber den Fonds als sehr sichere Anlage angepriesen hat. Klärt die Bank nämlich nicht über die Gefahren auf, die eine Investition in den Fonds mit sich bringt, könnte eine Pflichtverletzung wegen Falschberatung vorliegen darauf weisen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com hin. Dies kann bei schuldhaftem Verhalten der Bank zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Daneben lässt sich immer wieder beobachten, dass Banken nicht über Rückvergütungen aufklären, die sie für die Fondsvermittlung erhalten (sog. „Kick-backs“). Auch das Verschweigen von „Kick-backs“ kann aber – nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes – zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Bank führen. Es lohnt sich deshalb, wenn betroffene Anleger ihren Fall auch dahingehend überprüfen lassen. Doch auch hier gilt wiederum, dass ein Schadensersatzanspruch nicht pauschal bejaht oder verneint werden kann, sondern sich immer am konkreten Fall entscheidet.
Es empfiehlt sich, zur Überprüfung der bestehenden Möglichkeiten einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Anleger sollten sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen, denn Schadensersatzansprüche – so sie bestehen –verjähren in der Regel nach drei Jahren http://www.grprainer.com/Axa-Immoselect-Immobilienfonds.html
Betroffene sollte den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, besteht. Ist dies der Fall, kann sich der Anleger schadlos halten. Zu beachten ist dabei allerdings stets Folgendes: Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, ist eine Frage des Einzelfalles. Es kommt auf die konkrete Situation des jeweiligen Anlegers an. Eine anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich.
Eine Schadensersatzpflicht der Bank könnte etwa dann bestehen, wenn sie den Anleger nicht über die bestehenden Risiken des Fonds (wie die Möglichkeit der Schließung oder des Wertverlustes) aufgeklärt hätte, dafür aber den Fonds als sehr sichere Anlage angepriesen hat. Klärt die Bank nämlich nicht über die Gefahren auf, die eine Investition in den Fonds mit sich bringt, könnte eine Pflichtverletzung wegen Falschberatung vorliegen darauf weisen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com hin. Dies kann bei schuldhaftem Verhalten der Bank zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Daneben lässt sich immer wieder beobachten, dass Banken nicht über Rückvergütungen aufklären, die sie für die Fondsvermittlung erhalten (sog. „Kick-backs“). Auch das Verschweigen von „Kick-backs“ kann aber – nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes – zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Bank führen. Es lohnt sich deshalb, wenn betroffene Anleger ihren Fall auch dahingehend überprüfen lassen. Doch auch hier gilt wiederum, dass ein Schadensersatzanspruch nicht pauschal bejaht oder verneint werden kann, sondern sich immer am konkreten Fall entscheidet.
Es empfiehlt sich, zur Überprüfung der bestehenden Möglichkeiten einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Anleger sollten sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen, denn Schadensersatzansprüche – so sie bestehen –verjähren in der Regel nach drei Jahren http://www.grprainer.com/Axa-Immoselect-Immobilienfonds.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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Autor der Pressemeldung "Der Axa Immoselect Immobilienfonds bleibt auch weiterhin geschlossen" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.