Rot-grüner Länderantrag zur Aufhebung des Kooperationsverbotes ist auf dem Weg

Kurzfassung: Rot-grüner Länderantrag zur Aufhebung des Kooperationsverbotes ist auf dem WegDas Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:Die r ...
[Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) - 03.09.2012] Rot-grüner Länderantrag zur Aufhebung des Kooperationsverbotes ist auf dem Weg

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:
Die rot-grün regierten Länder sind mit ihrem Antrag auf Aufhebung des Kooperationsverbotes einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Der Ausschuss für Kulturfragen hat in seiner heutigen Sitzung dem Bundesrat empfohlen, die Bundesregierung aufzufordern, "mit den Ländern in Gespräche einzutreten, um gemeinsam eine Grundgesetzänderung zu beraten mit dem Ziel, nachhaltige Verbesserungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu erreichen und vor allem dauerhaft eine angemessene Finanzausstattung zu sichern." Der Bundesrat wird aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 b) abzulehnen, der sich allein auf den Hochschulbereich bezieht.
"Wir brauchen eine Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden im Bildungsbereich, denn die Herausforderungen, vor denen wir beim Zugang zu Bildung stehen, haben immer mehr eine sozialpolitische Dimension", erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann. "Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient nicht dazu, die aktuellen Herausforderung im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu bewältigend."
"Der Gesetzentwurf des Bundes zielt nicht auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ab, sondern der Bund will nur einige wenige Einrichtungen im Hochschulbereich fördern. Dabei müssen die Bedingungen in Forschung und Lehre insgesamt verbessert werden", fordert Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. "Was wir brauchen ist ein Ansatz für den gesamten Bildungsbereich."
Dieser stehe vor großen Herausforderungen, die es zu bewältigen gelte, so die beiden Ministerinnen. Dazu zählen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im gesamten Bildungsbereich, die Stärkung der Integrationspolitik durch bessere Bildung, die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, die Sicherung kommunaler Bildungsinfrastrukturen, der weitere quantitative und qualitative Aufbau von Ganztagsschulen und die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus sowie die weitere drastische Reduzierung der Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher.
"All diese Herausforderungen werden wir nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bewältigen können", so die Ministerinnen Löhrmann und Schulze. "Es geht ausdrücklich nicht darum, in die Zuständigkeit der Länder bei der Schulgesetzgebung einzugreifen, sondern die sozialpolitische Dimension des Zugangs zu Bildung gesamtstaatlich zu stärken."

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