05.09.2012 08:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Anleger ziehen gegen Banken vor Gericht
Anleger ziehen gegen Banken vor GerichtKurzfassung: Vielfach sollen Anleger wegen fehlerhafter Anlageberater durch die Angestellten der Geldhäuser geklagt haben und so für hochfrequentierte Gerichtssäle sorgen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.09.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit geraumer Zeit soll die Zahl der Gerichtsverfahren gegen Kreditinstitute kontinuierlich steigen. Der Grund für den Anstieg der Verfahren gegen die Banken soll insbesondere in dem Streben der Anleger, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen, liegen. Von dieser Prozessflut werden längst nicht nur kleinere Privatbanken, sondern auch namhafte Banken erfasst.
Viele Kapitalanlagen sollen nicht das, was den Anlegern von den Beratern der Banken versprochen wurde, halten. Anstatt für das den Anlegern nicht selten versprochene Wachstum ihres investierten Kapitals sollen die Banken bereits seit einiger Zeit für einen enormen Anstieg der gerichtlichen Verfahren sorgen. Im Fall von Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug können Anleger ihr Geld auf dem Rechtsweg oftmals doch noch retten.
Oftmals sind zum Beispiel Anlageberatungsgespräche aufgrund fehlender Aufklärung der Anleger über die Risiken nicht ordnungsgemäß verlaufen, sodass Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen können. Bankkunden sind daher keineswegs schutzlos gestellt. Es empfiehlt sich, alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Ahndung der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Anlageberatungsvertrag ist jüngst erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) erleichtert worden. Dadurch ist es für die Banken weitaus schwieriger geworden erhobene Schadensersatzforderungen ihrer Kunden vor Gericht erfolgreich abzuwenden. Die beratenden Banken müssen hiernach nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte.
Lassen Sie sich als Bankkunde durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, der nicht nur umfangreich und einzelfallbezogen prüfen kann, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise rechtliche Ansprüche zustehen, sondern Ihnen ebenfalls helfen kann, in Zukunft die richtigen Entscheidungen zu treffen.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html
Viele Kapitalanlagen sollen nicht das, was den Anlegern von den Beratern der Banken versprochen wurde, halten. Anstatt für das den Anlegern nicht selten versprochene Wachstum ihres investierten Kapitals sollen die Banken bereits seit einiger Zeit für einen enormen Anstieg der gerichtlichen Verfahren sorgen. Im Fall von Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug können Anleger ihr Geld auf dem Rechtsweg oftmals doch noch retten.
Oftmals sind zum Beispiel Anlageberatungsgespräche aufgrund fehlender Aufklärung der Anleger über die Risiken nicht ordnungsgemäß verlaufen, sodass Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen können. Bankkunden sind daher keineswegs schutzlos gestellt. Es empfiehlt sich, alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Ahndung der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Anlageberatungsvertrag ist jüngst erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) erleichtert worden. Dadurch ist es für die Banken weitaus schwieriger geworden erhobene Schadensersatzforderungen ihrer Kunden vor Gericht erfolgreich abzuwenden. Die beratenden Banken müssen hiernach nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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Autor der Pressemeldung "Anleger ziehen gegen Banken vor Gericht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.