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Clerical Medical Anleger bekommen Unterstützung vom Bundesgerichtshof
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Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH, auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. ... weiter lesen Quelle
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