05.09.2012 09:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH, auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten.
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Autor der Pressemeldung "Clerical Medical Anleger bekommen Unterstützung vom Bundesgerichtshof" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.