GRP Rainer LLP

BFH erklärt Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Mit seinem Urteil vom 04.07.2012 (AZ: II R 15/11) stellte der Bundesfinanzhof klar, dass auch die Einkommenssteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit darstellt. Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/58277

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "BFH erklärt Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "BFH erklärt Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.