05.09.2012 09:27 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Das mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgte Ziel liegt in der finanziellen Absicherung einer nahestehenden Person. Wenn der Verstorbene allerdings hohe Schulden hinterlässt, kann es passieren, dass der durch die Lebensversicherung Begünstigte die fällige Versicherungssumme nicht erhält.
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Autor der Pressemeldung "Falsche Beratung bei Lebensversicherungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.