06.09.2012 08:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln in Lebensversicherungen bezüglich der Vergütung der Versicherer nun für unwirksam erklärt.
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Autor der Pressemeldung "BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.