06.09.2012 08:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der BGH entschied in den zur Entscheidung stehenden Fällen sehr zugunsten von Anlegern des beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI), indem er ihnen einerseits Schadenersatzansprüche zusprach und andererseits auf die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestand.
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Autor der Pressemeldung "Clerical Medical Anleger können wahrscheinlich aufatmen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.