06.09.2012 08:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine nicht zum selben Zeitpunkt gezeichnete gemeinsame Unterschrift hindert nicht die Entstehung eines Ehegattentestaments. Ein späterer Beitritt eines Ehegatten ist möglich.
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Autor der Pressemeldung "Berliner Testament auch bei nachträglicher Unterschrift wirksam" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.