07.09.2012 08:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach dem am 15.08.2012 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (AZ: 2 Ca 147/12) muss der Arbeitgeber für die während eines Urlaubstages ausgeübte Betriebsratstätigkeit keinen erneuten Urlaub gewähren. Die freiwillige aktive Betriebsratstätigkeit unterbricht den gewährten Urlaub nach der Auffassung des Gerichts nicht.
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Autor der Pressemeldung "BAG urteilt zur Betriebsratstätigkeit im Urlaub" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.