Gap-Deckung bei Fahrzeugleasing

Gap-Deckung bei Fahrzeugleasing
Kurzfassung: Was sich hinter dem Begriff GAP Deckung verbirgt, wissen wahrscheinlich nur die wenigsten Kunden, die beabsichtigen, ein Auto zu leasen.
[Kfzversicherungsvergleich.net - 09.09.2012] Gap ist die englischsprachige Bezeichnung für eine Lücke und genau gegen eine solche Lücke gibt es einen Zusatzschutz, der jedem Autofahrer mit geleastem Kfz nur wärmstens empfohlen werden kann. GAP Deckung bei Fahrzeugleasing sollte unverzichtbarer Bestandteil eines Versicherungsvertrags sein, da ansonsten im Schadensfall eine Rechnung in Höhe eines vierstelligen Betrages auf den Leasing-Kunden zukommen kann.

Erhöhtes Risiko im Schadensfall bei Leasingfahrzeugen

Die GAP Deckung bei Fahrzeugleasing ist deshalb so wichtig, weil Autos, die geleast sind, häufig unter Konditionen versichert werden, die im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Verursacht der Autofahrer beispielsweise einen Totalschaden, so kann die Situation eintreten, dass er trotz Vollkaskoversicherung einen großen Anteil des Schadens selbst bezahlen muss. Der Unterschied zu herkömmlichen Kfz-Versicherungen und Versicherungen für geleaste Fahrzeuge liegt darin, dass oftmals eine Differenz zwischen der Restleasingforderung des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert für das Auto festgestellt wird, der letztlich von der Versicherung als erstattungsfähig anerkannt wird.

Lücke im Versicherungsvertrag unbedingt schließen

Leasingnehmer sollten deshalb unbedingt darauf achten, diese Lücke zu schließen, um somit im Ernstfall in den Genuss eines umfassenden Versicherungsschutzes zu kommen und nicht zusätzlich zum Ärger über den Schaden auch noch finanzielle Einbußen in großer Höhe hinnehmen zu müssen. Den Schutz der GAP Deckung bei Leasingfahrzeugen bieten einige Versicherer in bestimmten Vertragsvarianten inzwischen sogar kostenlos an. Gegen eine erhöhte Versicherungsprämie kann die GAP Deckung aber auf jeden Fall mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Ist eine solche Deckung im Vertrag enthalten, ist der Leasingnehmer im Schadensfall auf der sicheren Seite. Dann wird der Verlust oder der Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs dahingehend ersetzt, dass der Versicherer den offenen Restbetrag aus dem Leasing Vertrag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung komplett übernimmt. Der Wiederbeschaffungswert wird von der Vollkaskoversicherung gezahlt.
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